„Die Umsetzung des neuen Düngerechts wird einen weitreichenden strukturellen Anpassungsprozess in der Landwirtschaft auslösen und vielen Betrieben enorme Veränderungen abfordern“, betonte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Dies müsse durch intensive Beratung, praxistaugliche Handhabung und Umsetzung sowie durch begleitende Förderung etwa für emissionsmindernde Ausbringungstechnik flankiert werden. Maßstab der Düngung bleibe auch in Zukunft der Nährstoffbedarf der Kulturen und die gute fachliche Praxis. „Unser Ziel ist weiterhin eine Verbesserung der Ressourceneffizienz durch eine ertrags- und standortangepasste Düngung“, so Rukwied. Die Verordnung leiste einen weitreichenden Beitrag für die schwierige Balance zwischen den Belangen der Lebensmittelerzeugung und des Gewässerschutzes.
Die Länder müssen nun mit dem Instrumentarium der Länderermächtigung verantwortlich umgehen, forderte der Bauernpräsident. Länder und Wasserwirtschaft seien jetzt gefordert, im Gewässerschutz an der Kooperation mit der Landwirtschaft festzuhalten. Die Landwirtschaft habe in den mehrjährigen Verhandlungen darauf geachtet, dass die neuen Regelungen des Düngerechts auch den Maßstäben der Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit für die Betriebe gerecht werden. Dieser Anspruch müsse auch für die Umsetzung der neuen Regelungen gelten. Rukwied sieht mit dem parteiübergreifend gefundenen Kompromiss auch die Forderungen der
EU-Kommission als weitestgehend erfüllt an. Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren habe jetzt keine Grundlage mehr.
Zu der gleichzeitig auf den Weg gebrachten Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit speziellen Anforderungen für JGS- (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaft) Anlagen betonte Rukwied, dass für bestehende Anlagen ein weitgehender Bestandsschutz erreicht worden sei. Die ursprünglich für alle bestehenden Anlagen geforderte Sachverständigenprüfung und Nachrüstpflicht für eine Leckage-Erkennung hätte das Aus für viele Betriebe bedeutet und sei vom Tisch. Auch in Zukunft wird die Dichtigkeit von JGS-Anlagen von den zuständigen Länderbehörden überwacht, wie dies auch in der Vergangenheit praktiziert wurde.