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01.04.2017 | 01:30 | Umwelt- und klimagerechte Bewirtschaftung 

Sächsische Landwirte erhalten 37 Millionen Euro

Dresden - Sachsens Landwirte erhalten in diesen Tagen rund 37,4 Millionen Euro für besonders umwelt- und klimagerechte Bewirtschaftung ihrer Flächen im Jahr 2016.

Fördergelder
Honorar für umwelt- und klimagerechte Bewirtschaftung (c) proplanta
Mit den Zahlungen unterstützt der Freistaat Sachsen mehr als 3.300 landwirtschaftliche Betriebe, die auf rund 55.000 Hektar Grünland und etwa  53.000 Hektar Ackerland einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der sächsischen Kulturlandschaft leisten.

Bei allen geförderten Vorhaben sind gegenüber dem Vorjahr Zuwächse der geförderten Flächen zu verzeichnen. Am stärksten profitierten die Vorhaben bei ein- und mehrjährigen Blühflächen und Brachen. Aber auch der Ackerfutter- und Leguminosenanbau sowie der Anbau von Zwischenfrüchten konnte deutliche Zuwächse verzeichnen.

Die Förderung wird für freiwillige Vorhaben, die aus einer oder mehreren Agrarumwelt- oder Klimaverpflichtungen bestehen, gewährt. Damit sollen die Ziele der Agrar- und Umweltpolitik im Freistaat Sachsen und der Europäischen Union durch Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, dem Erhalt der Kulturlandschaft und von typischen Landschaftsbildern, der Verringerung der Stoffeinträge und Belastung der Grund- und Oberflächenwasserkörper sowie der Minderung beziehungsweise Vermeidung von Wasser- und Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung verwirklicht werden.

Finanziert werden die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nach der Förderrichtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ (AUK/2015) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und sächsischen Haushaltsmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Die Verteilung der Finanzmittel beläuft sich auf 75 Prozent EU- sowie 25 Prozent Landesmittel. Ausnahme sind die drei Vorhaben „Anbau von Zwischenfrüchten“, „Artenreiches Grünland-Ergebnisorientierte Honorierung“ sowie „Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung“. Hier findet die Finanzierung vollständig aus EU-Mitteln statt. Es handelt sich hierbei um EU-Umschichtungsmittel aus der sogenannten 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die statt für Direktzahlungen über die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes ausgegeben werden.

Förderrichtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ (AUK/2015): www.smul.sachsen.de/foerderung/3313.htm
smul
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