Gestern tauschte sich der
Agrarausschuss über den Verordnungsentwurf der
EU-Kommission zur Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial erstmals aus.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (
BDP) begrüßt den Ansatz, das Saatgutrecht in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und zu vereinfachen, mahnt aber gleichzeitig eine Überarbeitung mit Augenmaß an. „Der Grundsatz der staatlichen Prüfung von Sorten und Saatgut liegt im Interesse des Landwirts sowie des Verbrauchers und muss erhalten bleiben“, erklärt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.
Schäfer sieht zu diesem Punkt wesentlichen Änderungsbedarf im Kommissionsentwurf, damit die derzeit geltenden Mechanismen des Saatgutrechts nicht durch die nun formulierten umfangreichen Ausnahmevorschriften ausgehebelt werden. Saatgut sieht man nicht an, ob es zu einer ertragreichen und widerstandsfähigen Sorte gehört, die wenig Düngemittel braucht und ob es gut keimen wird. Diese Beschaffenheit ist aber für den Landwirt und die Gesellschaft von elementarer Bedeutung.
Wer minderwertiges Saatgut anbaut, erntet weniger und verschwendet knappe Ressourcen oder setzt unter Umständen unnötig viel Dünger und
Pflanzenschutz ein. „Um dies zu vermeiden, müssen die Sorten und das Saatgut auch vor dem Verkauf einer neutralen Prüfung unterzogen werden. Saatgutrecht ist also ein Umwelt- und Verbraucherschutzgesetz“, so Schäfer.
Die Pflanzenzüchter hoffen daher, dass sich das EU-Parlament seiner Verantwortung für Umwelt, Landwirt und Verbraucher bewusst ist und sich inhaltlich stärker an den bewährten Grundsätzen des heutigen Rechtes orientiert. (bdp)