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05.06.2013 | 10:06 | Grünlanderhalt 

Schleswig-Holstein will Grünland besser schützen

Kiel - Die schleswig-holsteinische Landesregierung will Grünland besser schützen. Dafür hat das Kabinett gestern (4. Juni) einen Gesetzentwurf zum Erhalt von Dauergrünland beschlossen.

Grünland
(c) proplanta
„Wir haben viel Grünland an den Ackerbau – häufig an den Maisanbau – verloren, mit teilweise verheerenden ökologischen Folgen. Und weitere Verluste drohen. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Grünland möglichst umfassend zu bewahren“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Der Entwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet, so dass das Gesetz zum Herbst in Kraft treten kann.

„Dauergrünland hat extrem wichtige Funktionen: Es schützt Klima, Böden und Gewässer und ist Lebensraum für viele Arten. Wird es umgewandelt, kann es das alles nicht mehr. Stattdessen werden Treibhausgase freigesetzt, Böden erodieren, Arten verlieren Lebensräume, Gewässer und Grundwasser werden mit Nitrat belastet“, sagte Habeck. Das geplante Gesetz untersagt deshalb eine Umwandlung von Dauergrünland, wenn nicht anderswo Ersatz geschaffen wird.

Für besonders sensible Gebiete – Überschwemmungs-  und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moorböden, Anmoorböden sowie erosionsgefährdete Gebiete – gilt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot. Das Gesetz gilt für alle Landwirte und nicht nur für solche, die Betriebsprämien (EU-Direktzahlungen) empfangen, wie es die derzeitige Dauergrünland-Erhaltungsverordnung vorsieht.

Von Dauergrünland spricht man, wenn es mindestens fünf Jahre als solches besteht. Es umfasst in Schleswig-Holstein knapp ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche – 2012 waren es knapp 340.000 Hektar. Vor allem zwischen 2003 und 2008 ging das Dauergrünland stark zurück: von knapp 363.000 Hektar auf fast 335.000 Hektar.

Zwar wurde der Rückgang mit einer Landesverordnung zum Umbruchverbot auf Basis von EU-Recht 2008 zunächst gestoppt, aber diese Verordnung droht in Kürze auszulaufen. „Dann wäre Grünland völlig ungeschützt und wir würden wieder Flächen in großen Umfang verlieren. Das müssen wir verhindern“, sagte Habeck. Zugleich wertet das Gesetz den Schutz qualitativ auf, insbesondere durch die besonderen Regelungen für die sensiblen Gebiete.

Flankiert wird das Gesetz durch Ergänzungen im Landeswassergesetz und im Naturschutzrecht. So werden in Schleswig-Holstein unter Bezugnahme auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fünf Meter breite Gewässerrandstreifen eingeführt, düngen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist innerhalb eines Meters verboten. Für Trinkwasserschutzgebiete gelten besondere Vorgaben, um die Belastung des Grundwassers mit Nitrat zu verringern. (PD)
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