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04.06.2018 | 12:16 | EU-Agrarförderung 
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Schmidt kritisiert Reformierung der Agrarsubventionen

Dresden - Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt (CDU) sieht erheblichen Diskussionsbedarf bei den Vorschlägen der EU-Kommission zu einer Reform der EU-Agrarförderung.

Agrarsubventionen 2020
(c) proplanta
Die Stärkung kleinerer Betriebe dürfe nicht zu Lasten der größeren gehen, sagte er laut Mitteilung am Montag in Dresden mit Blick auf die Regionen. Die Agrargenossenschaften seien wichtige Arbeit- und Auftraggeber im ländlichen Raum. Für die deutlich unter dem Einkommensniveau anderer Branchen liegende Landwirtschaft seien die Direktzahlungen eine wichtige Basisabsicherung.

«Mit ist sehr bewusst, dass das Geld knapp ist», betonte Schmidt. Es brauche andere Wege, um die Zahlungen effizienter auszurichten. Dabei müsse jeder Hektar gleich behandelt werden. Die ehrgeizigen Ziele einer neuen EU-Agrarpolitik «sind mit finanziellen Kürzungen nicht zu erreichen», mahnte er und forderte zudem «unbürokratische Vorgaben und Verfahren».

Die EU-Kommission hatte am vergangenen Freitag unter anderem ihre Pläne für die künftige Agrar-Förderung in der Gemeinschaft vorgelegt. Demnach ist für Direktzahlungen an Bauern eine Obergrenze vorgesehen. Die Gelder sollen ab 60.000 Euro pro Betrieb reduziert und bei 100.000 Euro vollständig gekappt, dabei aber Arbeits- und Gehaltskosten - etwa bei Höfen mit sehr vielen Angestellten - in Betracht gezogen werden.
dpa/sn
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Kommentare 
maximilian schrieb am 06.06.2018 18:45 Uhrzustimmen(12) widersprechen(8)
Für den Schutz von Tier und Umwelt spielt es keine Rolle, ob eine natürliche PErson die Tiere quältun d die Umwelt verschmutzt oder ein Mitglied/ Angehöriger einer juristischen Person.
trakifreund schrieb am 05.06.2018 22:57 Uhrzustimmen(19) widersprechen(9)
die Förderung sollte sich auf die privaten bäuerlichen Betriebe konzentrieren und nicht auf die Agrar-Konzerne.
Ich denke mal, jetzt werden viele GmbH`s entstehen um die Betriebe aufzuteilen.
Auf diese Masche ist ein besonderes Augenmerk zu werfen.
Juristische Personen gehören gänzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Thorsten Holtmeier schrieb am 04.06.2018 15:19 Uhrzustimmen(14) widersprechen(12)
Der Osten Deutschlands hat schon erhebliche Vorteile gegenüber dem Westen alleinschon die Größe der Flächen ist ein Riesen Vorteil, das kleinteilige im Westen ist besser für die Natur viel mehr Ränder, Knicks, Gräben,etc. höherer bearbeitungsaufwand dafür sollte auch die Förderung höher sein und nach oben begrenzt, denn auch das ist ein viel zu großer Vorteil.
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