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24.04.2023 | 10:29 | Krisenmanagement 

Schnelle EU-Reaktion hat Lebensmittelversorgung gesichert

Luxemburg - Während der Corona-Pandemie hat die Europäische Union die Lebensmittelversorgung mit ihrer schnellen Reaktion auf die Bedrohung der landwirtschaftlichen Lieferketten gesichert.

Corona-Krise
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Maßnahmen Brüssels haben Störungen während der Corona-Pandemie begrenzt - Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts jedoch zeitweise eingeschränkt - Lob für Sonderfahrspuren im Güterverkehr - Sonderregeln für Saisonarbeitskräfte waren wichtig - Direkte Zahlungen häufig nicht zielgerichtet genug - Polen sowie Italien und Spanien zahlten Unterstützung unabhängig von möglichen Einbußen. (c) proplanta
Dieses Lob findet sich in einem am vergangenen Donnerstag (20.4.) vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) in Luxemburg präsentierten Sonderbericht.

Mit verschiedenen EU-Maßnahmen hätten die Störungen im Lebensmittelsektor begrenzt werden können. Zugleich verweisen die Luxemburger Beamten allerdings auch darauf, dass im Falle einer potentiell vergleichbaren Krise in der Zukunft die EU-Unterstützung wirksamer wäre, wenn die Maßnahmen zielgerichteter auf die tatsächlich betroffenen Sektoren und Landwirte ausgerichtet würden.

Der EuRH erinnert daran, dass vor allem in der Anfangsphase der Pandemie der Transport von Waren über nationale Grenzen innerhalb des EU-Binnenmarktes hinweg deutlich beeinträchtigt gewesen sei. Dies habe unter anderem in Supermärkten zu Versorgungsproblemen geführt. Besondere Beachtung finden in dem Bericht die sehr schnell zu Beginn der Pandemie erfolgten Leitlinien zur Einrichtung sogenannter „Green Lanes“ - Sonderfahrspuren - für den grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Auch die Einstufung von Saisonarbeitskräften als systemrelevant und die Sicherstellung ihrer Freizügigkeit wird von den Rechnungsprüfern als wirksame Maßnahme beschrieben. Als grundsätzlich zielführend werden außerdem die veranlassten direkten Unterstützungsmaßnahmen für Landwirte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft. Auch erleichterte staatliche Beihilfen durch die Definition von EU-Beihilferahmen sowie „außergewöhnliche Marktinterventionsmaßnahmen“ hätten einen Beitrag geleistet.

Lob für Umwidmung von Beihilfen



Konkretes Lob gibt es darüber hinaus für die ermöglichte Umwidmung von Geldern der ländlichen Entwicklung in direkte Agrarbeihilfen. Durch diese außerordentliche Neuzuweisung seien ansonsten ungenutzte Finanzmittel in Höhe von 712 Mio Euro verfügbar geworden. Im Endeffekt habe dies dazu geführt, dass bis zu 7.000 Euro pro Landwirt und bis zu 50.000 Euro pro KMU hätten bereitgestellt werden können.

Allerdings äußert der Luxemburger Hof diesbezüglich auch Kritik. So seien die direkten Zahlungen häufig nicht zielgerichtet genug den Bedürftigsten zugutegekommen. Viele EU-Länder, darunter Polen, Rumänien, Griechenland, Italien und Spanien, hätten ihre Landwirte unabhängig von deren möglichen Einbußen unterstützt, moniert der EU-Rechnungshof.

Ungleichbehandlung



So erhielten einige Landwirte dem EuRH zufolge Unterstützung, obwohl sie von der Krise überhaupt nicht betroffen gewesen waren. Andere seien übermäßig großzügig entschädigt worden. Als Beispiel nennt der Sonderbericht die Traubenerzeuger im spanischen Andalusien. Manche von ihnen hätten eine Entschädigung erhalten, die dreimal so hoch ausgefallen sei wie der Betrag, den sie durch die Corona-Krise verloren hätten.

Schwächen monieren die Rechnungsprüfer auch bezüglich der für die Weinbranche ergriffenen Maßnahmen zur Minderung des Überangebots. Die Entlastung sei durch die Dringlichkeitsdestillation und temporär durch Lagerbeihilfen erfolgt. Allerdings sei es zu erheblichen Unterschieden bei der Umsetzung diesen Stützungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten gekommen. Dies habe zu einer Ungleichbehandlung geführt.
AgE
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