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04.12.2012 | 12:37 | Umstrukturierung 

Schweiz: Bundesämter für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen werden vereint

Bern - Das heutige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die Abteilung Lebensmittelsicherheit im Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Schweiz werden 2014 in einem neuen Bundesamt vereint.

Laboruntersuchung
(c) lightpoet - fotolia.com
Dank der neuen Organisation können zahlreiche Schnittstellen eliminiert, aber auch der Vollzug des Lebensmittelgesetzes in den Kantonen und die Aufsicht des Bundes im Bereich der Lebensmittelsicherheit vereinfacht werden. Die Reorganisation innerhalb des Eidgenössischen Departementes des Inneren (EDI) soll ohne Personalabbau erfolgen.

Das neue Amt wird am Standort Bern-Liebefeld rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Der Bundesrat hat dem EDI den Auftrag gegeben, die entsprechenden Umsetzungsarbeiten in die Wege zu leiten.


Aufgaben und Verantwortlichkeiten des neuen Amtes

Zum Aufgabenbereich des Amtes gehören neben der Lebensmittelsicherheit die Tiergesundheit, der Tierschutz und der Artenschutz im internationalen Handel. Die Verantwortlichkeiten umfassen insbesondere die Rechtsetzung und den Bundesvollzug der Gesetzgebung, die Aufsicht, Kontrolle und Koordination des kantonalen Vollzugs, die Risikoabschätzung und das Monitoring als Instrument der Wirkungsmessung, die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern sowie aktives Krisenmanagement.


Neue Organisationsstruktur und Bezeichnung

Die konkrete Zusammenführung der verschiedenen Organisationseinheiten, die künftige, detaillierte Organisationsstruktur sowie der Name des Bundesamtes, das provisorisch als „Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen" bezeichnet wird, werden in den kommenden Monaten festgelegt.

Das EDI setzt zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe ein, dem Vertreterinnen und Vertretern des Generalsekretariats des EDI, des BAG und des BVET angehören. Die Leitung des Projekts wird BVET-Direktor Hans Wyss übertragen, der ebenfalls Direktor des neuen Amtes sein wird.

Die Reorganisation soll ohne Personalabbau erfolgen. Es ist vorgesehen, die Kosten der Reorganisation über die laufenden Budgets zu decken. (evd/Pp)
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