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09.05.2019 | 16:56 | Tierschutzstandards 

Staat bei Tiertransporten an Gerichtsentscheidung gebunden

München - In der Debatte um gerichtlich genehmigte Tiertransporte hat Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) auf die begrenzten Möglichkeiten der Politik hingewiesen.

Tiertransporte
(c) proplanta
«Wir tun, was wir rechtlich können, um Tiertransporte in fragwürdige Drittländer zu unterbinden», sagte er am Donnerstag in München. «Aber wenn Gerichte entscheiden, ist der Freistaat daran gebunden.»

Bayern hatte vor wenigen Wochen eine Liste mit 17 Staaten erstellt, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass die europäischen Tierschutzstandards beim Transport durchgehend bis zum Zielland eingehalten werden. Nach Angaben der SPD haben Zuchtverbände sich gegen diese Einschränkungen gewehrt und durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts München Rückendeckung erhalten.

Glauber sagte: «Die neuen Entscheidungen zeigen klar: Wir brauchen eine bundesweite Lösung.» Bayern werde sich auf Bundesebene weiterhin für eine klare Linie zugunsten des Tierschutzes einsetzen. Tierschutz sei ein hohes Gut, ende aber nicht an der Landesgrenze.

Die Spitzenkandidatin der Bayern-SPD für die Europawahl, Maria Noichl, appellierte an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), sich «jetzt endlich» zum Tierwohl zu bekennen und die Länderagrarminister zu unterstützen. «Ich fordere nachdrücklich, Lebendtiertransporte auf maximal acht Stunden zu begrenzen, sowie die Schlachttiertransporte in Drittstaaten zu beenden, wenn EU-Standards für Lebendtiertransporte bis zum Zielort nicht gewahrt sind.» Bayern und Schleswig-Holstein gingen mit gutem Beispiel voran.
dpa/lby
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