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24.04.2015 | 14:50 | Freilandhaltungen 

Stallpflicht in Schleswig-Holstein wird zum 30. April 2015 aufgeboben

Kiel - Die Stallpflicht in Schleswig-Holstein soll bis zum 30. April 2015 im gesamten Land aufgehoben werden. Einen entsprechenden Erlass hat das Landwirtschaftsministerium heute (24. April 2015) den zuständigen Kreisveterinärbehörden übermittelt.

Stallpflicht Schleswig-Holstein
(c) proplanta
Bei den Untersuchungen von Wildvogelproben aus Schleswig-Holstein wurde in keinem Fall H5N8 oder ein anderer hochpathogener Influenzavirus-Subtyp nachgewiesen. Auch ist aufgrund der milden Witterung kein Stau beim Frühjahrsvogelzug zu erwarten, so dass die Kreisveterinärbehörden nun die Aufstallungsanordnungen im Land insgesamt aufheben können.

Geflügelhalter müssen Sicherheitsmaßnahmen einhalten, Wildvogelmonitoring wird fortgeführt. Dennoch muss allen Geflügelhaltern im Land klar sein, dass aviäre Influenzaviren in der Wildvogelpopulation verbreitet sind, die auch auf Hausgeflügel übertragen werden können und im ungünstigen Fall dort Erkrankungen auslösen. Deshalb rief Staatsekretärin Silke Schneider alle Geflügelhalter dazu auf, streng auf die notwendigen Hygiene und Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

Für Freilandhaltungen gilt, dass die Tiere nur im Stall gefüttert werden dürfen, so dass Wildvögel keinen Kontakt zu den Futterstellen haben. Die Tränke muss ebenfalls vor Wildvögeln geschützt werden. Oberflächengewässer, die von Wildgeflügel genutzt werden, sollten nicht für Hausgeflügel zugänglich sein; Einstreu (Stroh), Futter und sonstige Gegenstände sollten geschützt vor Wildvögeln gelagert werden.

„Das Wildvogelmonitoring wird fortgeführt, um das mögliche Risiko der Übertragung von hochpathogenen aviären Influenzaviren weiterhin abschätzen zu können“, betonte Silke Schneider. (Pd)
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