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26.06.2014 | 07:12 | Agrarumweltmaßnahmen 

Thüringen startet KULAP mit Ökolandbau-Förderung

Erfurt - Am 1. Januar 2015 beginnt in Thüringen ein neuer fünfjähriger Verpflichtungszeitraum für so genannte Agrarumweltmaßnahmen im Förderprogramm KULAP2014.

Ökolandbau-Förderung
(c) proplanta
Ab sofort können interessierte Landwirte Förderungen für ein breites Spektrum an Maßnahmen beim jeweils zuständigen Landwirtschaftsamt beantragen. Neben bewährten Programmteilen sind auch neue umweltschonende Verfahren förderfähig. Die Beihilfen für den ökologischen Landbau werden sich merklich erhöhen. KULAP2014 muss allerdings noch vom Bund und von der EU bestätigt werden.

„Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessengruppen ein attraktives Programmpaket haben schnüren können, von dem Landwirtschaft und Umwelt profitieren“, sagte Thüringens Agrar- und Umweltminister Jürgen Reinholz anlässlich des Antragsstarts. „In der Umstellungsförderung des Ökolandbaus legen wir noch einmal 30 Euro pro Hektar drauf auf die durchschnittlich kalkulierten Beihilfehöhen des Bundes. Wir wollen den Anteil der ökologisch bewirtschaftenden Fläche in Thüringen deutlich erhöhen, deshalb haben wir bis 2020 allein für deren Förderung 38 Millionen Euro eingeplant“, sagte der Minister.

Aber auch für konventionell wirtschaftende Betriebe, egal ob Ackerbau, Grünland oder Schäferei, wird es zahlreiche Fördermöglichkeiten im neuen KULAP geben. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Erhaltung naturschutzfachlich wertvoller Grünlandflächen. Auf dem Ackerland sollen weiterhin artenreiche Fruchtfolgen, Blühstreifen oder eine verminderte Stickstoffausbringung gefördert werden, neu aufgenommen ist der Schutz vor Bodenerosion. Fortgeführt wird ebenfalls die Förderung zur Erhaltung der vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen.

Die Antragsfrist läuft bis 29. August. Bis Mitte Juli wird die Antrags-CD an rund 2.200 frühere KULAP-Teilnehmer versendet.

Das Antragsverfahren und die bis zum Ende des Jahres erfolgende Bewilligung stehen unter Vorbehalt. Nach wie vor fehlt die Verabschiedung von wesentlichen rechtlichen Grundlagen durch Bund und EU. Das Thüringer Landwirtschaftsministerium arbeitet mit Hochdruck an der Notifizierung der Programme. (Pd)

Förderwegweiser Thüringen
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