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07.02.2013 | 13:11 | EU-Gipfel 

Umweltrat mahnt Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik an

Berlin - „Die Bundeskanzlerin sollte alles in Ihrer Macht Stehende tun, ein Scheitern der Reform abzuwenden“, empfiehlt die stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), Prof. Dr. Karin Holm-Müller, anlässlich der Vorstellung des Kommentars zur Reform der europäischen Agrarpolitik.

Mohn
(c) proplanta
Ein Scheitern wäre ein schwerer Rückschlag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Klimaschutz.

Die heutige Debatte im Europäischen Rat um den „mittelfristigen Finanzrahmen“ wird zentrale Weichenstellungen für die Zukunft der europäischen Agrarpolitik setzen. Es geht dabei um die Finanzausstattung der Agrarpolitik insgesamt, die wesentlichen Bedingungen für die Direktzahlungen an die Landwirte und indirekt um die Finanz-mittel für die Agrarumweltprogramme. Die Europäische Kommission hat im Oktober 2011 ein Reformpaket vorgeschlagen, das den Agrarhaushalt an Umweltauflagen bindet. Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments und viele Regierungen wollen diese Auflagen substanziell entkräften.

In seinem Kommentar zur Reform der europäischen Agrarpolitik bewertet der SRU den Kommissionsvorschlag von 2011 als einen „wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz“.

Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagenen Umweltauflagen für die Direkt-zahlungen an die Landwirte, das sogenannte Greening. Prof. Holm-Müller meint dazu: „Diese Auflagen bilden die unverzichtbare und notwendige Voraussetzung für die Milliardensubventionen an die Landwirte. Ohne substanzielle Gegenleistung entfällt jegliche Rechtfertigung für die Beibehaltung der Direktzahlungen“. Zu den unverzichtbaren Umweltauflagen gehören

- die Ausweisung von 7 % der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche,
- ein Umbruchverbot für Dauergrünland und
- die Vorschriften zur Vielfalt der angebauten Kulturpflanzen.

In der Summe sichern sie Mindeststandards in der Fläche. Die vielfältigen Wünsche nach Aufweichung dieser Auflagen müssen nach Auffassung des SRU abgewiesen werden.

Darüber hinaus ist aber auch eine wesentlich bessere finanzielle Ausstattung für zielgerichtete Agrarumweltmaßnahmen erforderlich. Diese können punktgenau und regionalspezifisch eingesetzt werden und sind damit eine wichtige Ergänzung zu den flächendeckenden Maßnahmen. Das Budget für diese Agrarumweltprogramme ist gerade angesichts der drohenden Kürzungen für den EU-Gesamthaushalt besonders gefährdet.

In seinem Kommentar macht der SRU deutlich, dass die Landwirtschaft nach wie vor ein Hauptverursacher des Verlustes der biologischen Vielfalt und der Überfrachtung von Böden und Gewässern mit Nährstoffen ist. Ohne eine Trendwende werden die deutschen und europäischen Ziele für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz verfehlt werden.

Der Kommentar „Die Reform der europäischen Agrarpolitik: Chancen für eine Neuausrichtung nutzen“ kann in elektronischer Fassung unter www.umweltrat.de heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle des SRU bestellt werden. (sru)
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