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23.11.2023 | 11:48 | Gesetzesprüfung 

Verein klagt gegen Windräder in der Nähe von Denkmälern

München - Eine bayerische Gesetzesänderung, die den Bau von Windrädern in der Nähe von Denkmälern erleichtert, muss vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft werden.

Windkraftausbau
(c) proplanta
Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität hat Klage gegen die Neuregelung erhoben, die im Juli in Kraft getreten ist. Gleichzeitig sei beantragt worden, die Änderungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vorläufig außer Vollzug zu setzen. «Dadurch soll verhindert werden, dass Behörden und Planungsverbände einseitig Fakten zulasten des Denkmal- und Kulturlandschaftsschutzes schaffen», teilte der Verein am Mittwoch mit. Das Gericht bestätigte den Eingang einer Klage zu dem Komplex.

Windräder im direkten Umfeld von Denkmälern sind seit Juli in Bayern kein Tabu mehr. Der Bau von Windkraftanlagen ist inzwischen nur noch bei «besonders landschaftsprägenden» Denkmälern erlaubnispflichtig - darunter fallen etwa das Schloss Neuschwanstein oder die Befreiungshalle in Kelheim. Die Liste der besonders schützenswerten Bauten umfasst rund 100 Schlösser, Kirchen und Monumente.

Bis zur Gesetzesänderung seien rund 1.600 Denkmäler in Bayern als «landschaftsprägend» angesehen worden, teilten die Kläger mit. Darüber hinaus seien im Einzelfall auch nicht landschaftsprägende Denkmäler vor «erheblichen optischen Beeinträchtigungen» geschützt worden. Im Umkreis einiger bedeutender Kulturdenkmäler dürften seit der Gesetzesänderung aber nun Windkraftanlagen errichtet werden.

Die Kläger rügen nach eigenen Angaben, neben weiteren Rechtsverstößen, eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts. Wegen der Gesetzesänderung sei den meisten Denkmaleigentümern die Möglichkeit genommen worden, sich gegen Beeinträchtigungen ihres Denkmals durch Windräder zur Wehr zu setzen - «auch zum Schaden der durch eine große Vielfalt von Denkmälern geprägten Kulturlandschaften in Bayern».

Kunstminister Markus Blume (CSU) hatte nach dem Landtagsbeschluss dagegen betont: «Denkmalschutz ist Klimaschutz. Mit dem neuen Gesetz öffnen wir die Denkmalpflege für die Nutzung regenerativer Energien und zeigen neue Perspektiven für unsere Denkmäler auf.» Der erleichterte Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich sei «fachlich verträglich und verantwortbar», argumentierte Blume damals.
dpa/lby
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