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10.03.2009 | 15:02 | Absatzförderung 

Versäumnisse des Bundeslandwirtschaftsministeriums bei Absatzförderung

Berlin - Zur Ablehnung des von der FDP-Bundestagsfraktion initiierten Oppositionsantrages auf Durchführung einer Anhörung zur privatrechtlichen Absatzförderung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann:

Hans-Michael Goldmann
Hans-Michael Goldmann (c) Pressefoto
Mit der Ablehnung der von der FDP-Bundestagsfraktion initiierten Oppositionsanhörung zur privatrechtlichen Absatzförderung ignorieren die Koalitionsvertreter die elementaren Oppositionsrechte. Öffentliche Diskussionen sollen bereits im Keim erstickt werden, obwohl gemeinsame Lösungen und Transparenz notwendig sind.

Ganz offensichtlich hat das nach dem Absatzfondsgesetz aufsichtführende Bundeslandwirtschaftsministerium seine Pflichten seit vielen Jahren sträflich vernachlässigt. Denn spätestens seit 2002 war die Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes absehbar. Dennoch wurde kein privatrechtlicher „Plan B“ im Bundeslandwirtschaftsministerium entwickelt, so dass die Bundesregierung von dem eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes völlig unvorbereitet getroffen wurde.

Den Schaden tragen heute Landwirte und Ernährungswirtschaft. Mit dieser „Vogel-Strauß-Politik“ werden die Interessen der heimischen Land- und Ernährungswirtschaft erneut durch die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen leichtfertig aufs Spiel gesetzt. (ISN)
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