Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (
16/6124) vorgelegt, durch den die Forschungsstandorte konzentriert und größere Organisationseinheiten gebildet werden sollen. Künftig soll die Ressortforschung aus vier Bundesforschungsinstituten bestehen, dem Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, dem Julius-Kühn-Institut für Kulturpflanzen, dem Max-Rubner-Institut für Ernährung und Lebensmittel sowie dem Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei.
Bislang arbeiteten neben dem Friedrich-Loeffler-Institut sechs Bundesforschungsanstalten dem Ministerium zu. Aus der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft soll das Julius-Kühn-Institut gebildet werden, aus der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel das Max-Rubner-Institut und aus der Bundesforschungsanstalt für Fischerei das Johann-Heinrich-von-Thünen-Institut.
Die Neuordnung soll innerhalb von zehn Jahren abgeschlossen sein. Die Regierung begründet die geplanten Änderungen, die am 1. Februar 2008 in Kraft treten sollen, mit der Notwendigkeit, Forschungseinrichtungen auf hohem wissenschaftlichen Niveau bei gestärkter Eigenverantwortung und mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand zu schaffen. (hib/VOM)