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27.01.2011 | 09:52 | Umweltschutz in der Landwirtschaft 

Vollzugshilfe Umweltschutz: Über das Ziel hinaus geschossen

Brugg - Die Bundesämter für Umwelt und Landwirtschaft haben am Dienstag das Modul bauliche Anlagen der Vollzugshilfe Umweltschutz für die Landwirtschaft publiziert.

Bauliche Anlage
Dieses führt zu teuren zusätzlichen Auflagen für die Tierhaltungsbetriebe, was deren Wettbewerbsfähigkeit schwächt. Störend ist insbesondere, dass keine wissenschaftlichen Grundlagen existieren, welche die Wirksamkeit für viele der aufgelisteten Maßnahmen quantifizieren. Der Bauernverband fordert von den Kantonen Vernunft bei der Anwendung der Vollzugshilfe.

Bundesrat und Verwaltung wollen die Agrarmärkte öffnen und die Landwirtschaft auf Wettbewerbsfähigkeit trimmen. Mit der publizierten Vollzugshilfe Umweltschutz wird die Landwirtschaft aber einmal mehr mit zusätzlichen kostenwirksamen Maßnahmen eingedeckt. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) schätzt die Kosten, die mit der Umsetzung der Vollzugshilfe verbunden sind, auf mehrere 100 Mio. Franken. Problematisch ist weiter, dass die von Politik und Gesellschaft geforderten Verbesserungen beim Tierwohl im Widerspruch zu den geforderten Instrumenten zur Emissionsreduktion stehen. Der Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Emissionsminderung bleibt ungelöst.

Aus Sicht des SBV ist weiter störend, dass für etliche der verlangten Maßnahmen keine ausreichenden wissenschaftlichen Grundlagen vorhanden sind, die deren Beitrag zur Emissionsminderung darlegen. Es ist noch kein Monat her, da haben die beiden Bundesämter für Umwelt und Landwirtschaft zwei Studien publiziert, welche die großen Wissenslücken im Bereich der Stickstoffemission aufzeigen. Es besteht nun die Gefahr, dass in einigen Jahren festgestellt werden muss, dass die beschlossenen, teuren Auflagen nur einen geringen Beitrag für die Reduktion der Emissionen leisten.

Der SBV wird gemeinsam mit seinen Mitgliedorganisationen die Anwendung der Vollzugshilfe kritisch beobachten. Er fordert die Kantone auf, die Vollzugshilfe mit Zurückhaltung und Vernunft sowie ausschließlich bei Neubauten und größeren Umbauten anzuwenden. Zudem müssen die Kantone in jedem Einzelfall prüfen, ob die einzelnen Maßnahmen betrieblich mach- und wirtschaftlich tragbar sind. (sbv)
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