Die Veröffentlichung von Agrarsubventionsempfängern wird ausgeweitet. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf der Bundesregierung zur entsprechenden Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes erhoben. (c) proplanta
Der Bundesrat erhob am Freitag (20.10.) erwartungsgemäß keine Einwände gegen den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). Demnach wird künftig für den Fall, dass das begünstigte Unternehmen einer Unternehmensgruppe angehört, auch das Mutterunternehmen nebst steuerlichem Identifikationsmerkmal veröffentlicht.
Zudem werden weitere Informationen über die jeweilige Fördermaßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dazu zählen Anfang und Ende der Maßnahme sowie eine Aufschlüsselung von EU- und kofinanzierten Beträgen in der Zweiten Säule. Schließlich schreibt die Novelle vor, dass die Daten der GAP-Begünstigten in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes wird ein rechtskräftiger Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nachvollzogen. Danach ist die Vorschrift nichtig, mit der die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger und zugleich registrierter homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, unter einen Tierarztvorbehalt gestellt wird. Diese wird entsprechend aufgehoben. Neu strukturiert wird die Verordnungsermächtigung, die unter anderem zum Erlass der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) dient.