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16.10.2019 | 15:29 | Fleischwirtschaft 

Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen katastrophal

Düsseldorf - Bei Arbeitsschutzkontrollen in der nordrhein-westfälischen Fleischwirtschaft sind in zahlreichen Schlachthöfen gravierende Verstöße festgestellt worden.

Schlachthöfe Arbeitsbedingungen
Die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen haben seit Jahren einen schlechten Ruf. Immer wieder decken Kontrolleure überlange Arbeitszeiten und Ausbeutung vor allem osteuropäischer Arbeiter auf. Eine aktuelle Überprüfung in NRW bestätigt die prekäre Situation. (c) contrastwerkstatt - fotolia.com
Eine Zwischenbilanz der noch andauernden umfangreichen Ermittlungen habe schon mehr als 3000 Arbeitszeitverstöße zutage gefördert, berichtete NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. In über 100 Fällen seien sogar «technische Arbeitsschutzmängel mit hohem Gefährdungspotenzial» aufgedeckt worden.

«Das sind katastrophale Arbeitsbedingungen», bilanzierte Laumann. «Sonst kann eine solche Menge an Verstößen nicht zutage gefördert werden.» Seine schlimmsten Befürchtungen hätten sich bestätigt: «Das Ergebnis ist deprimierend.» 12-Stunden-Schichten seien keine Seltenheit in der Branche und selbst 16 Stunden an einem Arbeitstag seien bei den Kontrollen aufgefallen.

Der nordrhein-westfälische Arbeitsschutz habe zwischen Juli und September mit massivem Personaleinsatz unangekündigte Kontrollen in 30 Schlachthöfen mit insgesamt 17.000 Beschäftigten durchgeführt, erläuterte Laumann. Von inhumanen Arbeitsverhältnissen seien vor allem Osteuropäer mit Werkverträgen betroffen. Inländische Arbeitskräfte stünden für die anstrengende Arbeit in den Schlachthöfen kaum zur Verfügung.

Regionale Schwerpunkte der Kontrollen waren die Regierungsbezirke Münster und Detmold, die Zentren der Viehwirtschaft in NRW. Von landesweit 34 großen Schlachtbetrieben seien mit 30 überprüften «alle wesentlichen Player auf diesem Gebiet kontrolliert worden», stellte Laumann fest. Lediglich zwei Unternehmen habe ein vergleichsweise gutes Zeugnis ausgestellt werden können. Namen dürfe das Ministerium aber nicht nennen.

Obwohl bislang erst 40 Prozent der Betriebsprüfungen ausgewertet worden seien, müsse bereits konstatiert werden: «Die Mängelliste umfasst die ganze Bandbreite des Arbeitsschutzrechts.» Von verstellten Verkehrs- und Rettungswegen, über Lagerungs- und Unterweisungsversäumnisse bei Gefahrstoffen bis hin zu eklatanten Verstößen gegen das Arbeitszeitrecht und die medizinische Vorsorge habe die Branche ihr schlechtes Image bei den Arbeitsbedingungen erneut bestätigt. «Das ist weit weg von Kavaliersdelikt», fasste der Arbeitsschutz-Experte des Ministeriums, Steffen Röddecke, die Befunde zusammen.

Zwar könnten vorsätzliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz mit Geldbußen von bis zu 15.000 Euro bestraft werden, allerdings gelinge der Nachweis oft erst im Wiederholungsfall, erläuterte Laumann. «Die Strafen sind nicht hoch genug. Die lachen da drüber.» Er forderte außerdem eine digitale Erfassung der Arbeitszeiten.

Zudem möchte der CDU-Politiker ausgebeuteten oder geprellten Arbeitnehmern zu ihrem Recht verhelfen. Konkret gehe es etwa darum, sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und bei Anträgen auf Prozesskostenhilfe zu unterstützen. Die Mitarbeiter der 73 Erwerbslosenberatungen in NRW sollen geschult werden, um ihr Beratungsspektrum entsprechend auszuweiten. «Es muss klar sein, dass der deutsche Staat nicht wegguckt - was er lange getan hat», unterstrich Laumann.

Für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse seien in der Regel Subunternehmer verantwortlich zu machen, sagte der Minister. Dabei sei es für den Arbeitsschutz oft schwierig, die Machenschaften aufzudecken. Einerseits gehöre zur Wahrheit, dass Menschen, die in ihren Heimatländern viel weniger verdienten, hier oft gerne das Geld für Überstunden mitnähmen. Andrerseits habe der Arbeitsschutz keine rechtliche Handhabe, um etwa zu überprüfen, wie viel Geld sie möglicherweise für heruntergekommene, überteuerte - allerdings private - Behausungen berappen müssten, erläuterte Röddecke.

Nach Angaben des Ministeriums gibt es problematische Arbeitsbedingungen in mehreren klassischen Subunternehmer-Branchen - etwa im Bau- und Reinigungsgewerbe, in der Logistik und Landwirtschaft sowie bei Paketdiensten und im Versandhandel. Dagegen sei die Petrochemie ein Beispiel, wo die Arbeit mit Werkverträgen weitgehend reibungslos verlaufe.
dpa/lnw
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