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10.03.2024 | 15:36 | AMK-Beschlussvorschlag 
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Hessen will kleine Schlachtbetriebe erhalten

Berlin - Eine Initiative zur Erhaltung kleiner Schlachthöfe startet die hessische Landesregierung.

Schlachtbetrieb
Wiesbaden plädiert dafür, dass Erleichterungen bei den Hygienevorschriften geprüft werden. (c) contrastwerkstatt - fotolia.com
In einem Beschlussvorschlag für die Agrarministerkonferenz (AMK) vom 13. bis 15. März in Erfurt schlägt Hessen vor, die Regelungen des mittlerweile 20 Jahre alten „EU-Hygienepaketes“ und dessen deutsche Umsetzung auf den Prüfstand zu stellen.

Es müsse geprüft werden, „ob im Sinne einer Entbürokratisierung Erleichterungen geschaffen werden können“, erklärte der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung am Freitag (8.3.) in Wiesbaden. Von der EU ermöglichte Handlungsspielräume müssten ausreichend genutzt werden. „Wir wollen diese Möglichkeiten konsequent umsetzen und gleichzeitig Klarheit für Vollzugsbehörden und Wirtschaftsbeteiligte schaffen“, kündigte der CDU-Politiker an. Notwendig sei ein erleichterter Marktzugang unter Wahrung eines hohen Niveaus für Lebensmittelsicherheit und Tierschutz.

Landwirte benötigen regionale Schlachtstätten

Jung verwies auf den seit Jahren festzustellenden Rückgang regionaler Schlachtbetriebe und der handwerklichen Fleischverarbeitung. Die Gründe dafür sieht der Minister neben dem Fachkräftemangel und den gestiegenen Energiekosten in zu hohen Auflagen bei kostenintensiven Betriebsausstattungen sowie zu viel Bürokratie. Das müsse sich ändern, denn die Landwirte benötigten regionale Schlachtstätten. Wenn die Tiere über immer größere Entfernungen in die Schlachthäuser transportiert werden müssten, sei das schlecht für das Tierwohl, für die Umwelt und für die Landwirtschaft.
AgE
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Kommentare 
maximilian schrieb am 10.03.2024 20:34 Uhrzustimmen(3) widersprechen(1)
Das EU-Hygienepaket hat sich sehr bewährt. Wer vor 20 Jahren die Anforderungen der des deutschen Fleischhygienegesetzes nicht erfüllen konnte, mußte zu Recht entweder nachrüsten oder aufhören. Der Sicherheitsstandard im Lebensmittelrecht wurde auf ein hohes Niveau gehoben und dort behalten. Zum Wohle der Gesundheit der Verbraucher.
Eine Verminderung der Standards wird nicht kommen. Bei Fleisch handelt essich immerhin um hochwertige und empfindliche Lebensmittel.
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