Wie die Bonner Behörde heute mitteilte, belaufen sich die gegen Handelsunternehmen verhängten Bußgelder auf insgesamt 90,5 Mio. Euro. Im Fokus der Ermittlungen hätten in diesem Teil des Gesamtverfahrens Absprachen zwischen der Brauerei Anheuser Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev) und Händlern über die Ladenpreise von Bieren gestanden, allen voran der Marken „Beck’s“, „Franziskaner“ und „Hasseröder“.
Die Bußgeldbescheide gingen laut Kartellamt im Einzelnen an einen Getränkegroßhandel, mehrere Edeka-Handelsgesellschaften, die
Metro AG sowie an die Netto Marken-Discount AG & Co. KG. Gegen AB InBev und die ReWe Zentral-Aktiengesellschaft sei aufgrund frühzeitiger und umfassender Kooperation kein Bußgeld verhängt worden.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte, dass die betroffene Brauerei beim Absatz ihrer wichtigsten Biermarken mehrfach Erhöhungen der Ladenpreise mit den Händlern abgesprochen und die Einzelheiten koordiniert hätte. Die Händler hätten die Erwartungshaltung gehabt, dass die Brauerei dafür sorge, dass die Preisanhebung gleichzeitig auch bei den konkurrierenden Händlern umgesetzt werde. Leidtragende solcher „systematischer Preisbindungstaktiken“ seien die Endverbraucher.
Die Wettbewerbshüter wiesen darauf hin, dass zudem jeweils ein Bußgeldbescheid im Bereich Süßwaren wegen Preisbindungen bei Haribo-Produkten gegen das Unternehmen
Lidl Stiftung & Co. KG sowie im Bereich Kaffee wegen Preisbindungen bei Melitta-Produkten gegen die Dirk Rossmann GmbH verhängt worden sei.
Dem Kartellamt zufolge gehört das gesamte Verfahren zu den aufwändigsten Bußgeldverfahren der Behörde; seinen Anfang nahm es mit Durchsuchungen im Dezember 2010. Das vorläufige Gesamtbußgeld für die Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte belaufe sich auf 242 Mio Euro.