Seit Monaten fordert der Deutsche
Bauernverband (DBV) gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL), die EU-Verordnung im Sinne eines wirksamen Tier- und Verbraucherschutzes sowie eines effizienten Bürokratieabbaus zu ändern. Unterstützt wird diese Forderung vom europäischen Bauernverband COPA und den dort eingebundenen europäischen Schafzuchtverbänden.
DBV und VDL haben vorgeschlagen, die noch vor wenigen Jahren geltende Bestandskennzeichnung bei Schafen und Ziegen wieder einzuführen. Die Kennzeichnung sollte erst zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels erfolgen, um ein schmerzhaftes Ausreißen der Ohrmarken beim Einsatz der Schaf- und Ziegenherden in der Landschaftspflege zu vermeiden. Bei korrekter Anwendung dieses Kennzeichnungssystems hätte die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien verhindert werden können.
Fälschlicherweise wird dies immer wieder für die Notwendigkeit einer Einzeltierkennzeichnung vorgebracht. Mit der Bestandskennzeichnung, die in der Schweinehaltung erfolgreich durchgeführt wird, ließe sich die Rückverfolgbarkeit sicherstellen und unnötige Kosten verhindern.
DBV und VDL begrüßten, dass der EU-Agrarrat in seiner Sitzung an 23. März 2009 auf Antrag Ungarns die Einführung der elektronischen Kennzeichnung diskutierte. Der Vorschlag Ungarns sieht vor, die elektronische Kennzeichnung freiwillig und nicht verpflichtend einzuführen. Dieser Vorschlag wurde unterstützt von einer Reihe von EU-Ländern, unter anderem vom Vereinigten Königreich, Slowakei, Bulgarien, Litauen, Rumänien, Griechenland und Polen. Gegen eine Änderung der beschlossenen Verordnung sprachen sich Portugal, Frankreich, Italien und Spanien aus. Deutschland hat sich dem Vernehmen nach nicht geäußert.
Diese Haltung von Bundesministerin Ilse
Aigner stieß auf erhebliches Unverständnis bei
DBV und VDL. Während der Agrarpolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser, noch unmittelbar vor dem Agrarrat zusicherte, dass die Bundesregierung die deutschen Schafhalter in dieser Frage unterstützen würde, war die Realität eine andere. DBV und VDL fordern daher Bundesregierung und besonders Bundesministerin Aigner auf, sich schnellstmöglich aktiv für eine Änderung der EU-Verordnung einzusetzen.
Es sei unverständlich, dass die Bundesregierung bei der elektronischen Kennzeichnung stillschweigend ein System zulasse, das noch nicht ausgereift sei und erhebliche Tierschutzprobleme zur Folge haben könne. Zudem stehe diese Art der Kennzeichnung noch in der Phase der Erprobung, wofür unter anderem auch Mittel des Bundes bis Ende 2010 eingesetzt würden. (DBV)