19.11.2015 | 14:58 | Erhebungsrechte
Bundesrechnungshof will Prüfrecht für Gemeinschaftsaufgabe Berlin - Der Bundesrechnungshof drängt darauf, künftig die Verwendung der Bundesmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu prüfen. |
(c) proplanta Andernfalls drohten „prüfungsfreie Räume“ und eine Schwächung des parlamentarischen Budgetrechts, so die Bonner Behörde in ihren diesjährigen Bemerkungen zur Wirtschafts- und Haushaltsführung des Bundes.
Darin beklagt der Rechnungshof, dass er wegen fehlender Erhebungsrechte bei den Ländern die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der GAK-Bundesmittel derzeit nur eingeschränkt prüfen dürfe. Zwar sei eine solche Prüfung bei den obersten Landesbehörden zulässig. Bei den nachgeordneten Behörden gelte dies aber nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für haftungsrelevante Zweckverfehlungen bei der Mittelverwendung vorlägen oder wenn das Land zustimme. Eigenen Angaben zufolge nimmt der Bundesrechnungshof derzeit mit Zustimmung der dortigen Landesregierung an einer Prüfung des Landesrechnungshofs Brandenburg teil.
Den Gesetzgeber ruft der Bundesrechnungshof auf, bei der anstehenden Weiterentwicklung der GAK dem Bund ein eigenes Prüfungsrecht einzuräumen, um die Verwendung seiner Mittel zu kontrollieren.
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