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26.04.2011 | 05:20 | Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft  

Checklisten für Cross Compliance und Qualitätssicherung aktualisiert

Freising - Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hat in ihrem Internetangebot die Eigenkontroll-Checklisten zu Cross Compliance (CC) auf den neuesten Stand gebracht.

Checkliste
Mit wenigen Auswahlfragen kann sich der Landwirt innerhalb der umfangreichen Vorgaben schnell orientieren und sich auf die für den eigenen Betrieb relevanten Regelungen konzentrieren.
 
Nach den Auswertungen der LfL beruhen die Beanstandungen in Bayern überwiegend auf Versäumnissen von Terminen, Fehlern in der Dokumentation oder anderen meist leicht behebbaren Mängeln. Die zweiseitige Kurz-Checkliste enthält die Kriterien, die statistisch gesehen ca. 90 % aller festgestellten Beanstandungen im Fachrecht und CC umfassen. Sie erleichtert den Einstieg in die Eigenkontrolle. Die Kurz-Checkliste deckt allerdings nicht alle Kriterien ab, die der Landwirt im Einzelfall einhalten muss. Für eine 100 %-ige Information ist die CC-Checkliste in Verbindung mit der ausführlicheren Broschüre „Cross Compliance 2011“ zu verwenden und ggf. eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Neben CC-Vorschriften sind oft zusätzliche Anforderungen aus Fachrecht, KULAP und/oder von privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungssystemen zu berücksichtigen. Diese sind im Gesamtbetrieblichen Qualitätssicherungs-System für landwirtschaftliche Betriebe (GQS-Bayern) zu finden. Mithilfe einer online Informationsplattform können betriebsindividuelle Eigenkontroll-Checklisten erstellt werden. Auch GQS-Bayern steht im Internet in der aktualisierten Version April 2011 zur Verfügung. Neu sind beispielsweise Auflagen zum Betrieb von Biogasanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Beratungsangebote zu Cross Compliance 2011 - CC-Checklisten, Kurz-Checklisten und weitere Informationen unter www.lfl.bayern.de/iem/qualitaetssicherung/18376;
Informationsplattform zu GQS-Bayern unter www.gqs.bayern.de. (LfL)
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