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14.01.2018 | 10:40 | Alkoholsteuergesetz 

Deutsches Branntweinmonopol ist Geschichte

Berlin - Mit Ablauf des Jahres 2017 ist nach einer fast 100-jährigen Geschichte das deutsche Branntweinmonopol zu Ende gegangen, das seit dem 1. Oktober 1919 Bestand hatte.

Deutsches Branntweinmonopol
(c) proplanta
Wie die Bundesregierung mitteilte, endet damit auch die Verteilung staatlicher Gelder an die rund 550 landwirtschaftlichen Brennereien, die ihren Rohalkohol aus Obst, Getreide oder Kartoffeln an die Monopolbehörde abgeliefert hatten. Das Branntweinsteuerrecht beinhaltete mit dem Brennen unter Abfindung eine Steuervergünstigung, die sonst in der Gesetzgebung zu Verbrauchsteuern unbekannt war.

Laut Regierung war das Monopol ursprünglich eine Einnahmequelle für den Staat. Nach der Reinigung des Alkohols und seiner Aufbereitung zu 96-prozentigem bis 99-prozentigem Neutralalkohol habe die Bundesmonopolverwaltung das Produkt zu Marktpreisen verkauft. Dies sei aber nur unter Verlust möglich gewesen, da der Markt mit billigem Auslandsalkohol gesättigt sei. Deshalb sei hier ein Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gezahlt worden, der zuletzt bei rund 40 Mio. Euro gelegen habe.

Die Bundesmonopolverwaltung selbst, die zeitweise rund 650 Beschäftigte hatte, wird in den kommenden Monaten aufgelöst. Ihr stellvertretender Leiter Ulrich Metzen wies darauf hin, dass die Behörde bis Ende 2018 abgewickelt und nach und nach in die Zollverwaltung eingegliedert werde.

Zum 1. Januar 2018 sind das neue Alkoholsteuergesetz und die Alkoholsteuerverordnung als verbrauchsteuerrechtliche Nachfolgeregelungen des Monopols in Kraft getreten. Das Schnapsbrennen muss nun nicht mehr vorher beim zuständigen Zollamt angemeldet werden; eine nachträgliche Meldung reicht aus. Vor allem Kleinbrenner müssten sich nun umstellen, beispielsweise auf die Direktvermarktung, so die Regierung. Mit Hofverkäufen ließen sich gute Umsätze erzielen.

Zugunsten der Kleinbrenner bleibt das seit über 100 Jahren regional bestehende Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen erhalten. Es ist auf Basis der derzeit geltenden Regelungen in das neue Alkoholsteuergesetz integriert. Die damit verbundene Vergünstigung - die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes - kann zudem seit Jahresbeginn bundesweit genutzt werden. Der Bund erkennt damit die ökologische und kulturelle Bedeutung der Klein- und Obstbrennereien insbesondere für den Erhalt der Streuobstwiesen an.
AgE
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