Die Anklagebehörde werde Beschwerde gegen die Ablehnung einer Hauptverhandlung durch das Landgericht Itzehoe einlegen, sagte Staatsanwalt Peter Müller-Rakow am Donnerstag. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ist das Landgericht der Auffassung, dass die verarbeiteten Mischfettsäuren aus gebrauchten Altspeisefetten nach damaligem Recht an Nutztiere hätten verfüttert werden dürfen.
Nach Dioxinfunden in Eiern und Geflügel wurden Ende 2010 bundesweit fast 5.000 Bauernhöfe gesperrt, Zehntausende Schweine und Hühner wurden getötet. Als Auslöser des Skandals galt der Futtermittelproduzent Harles und Jentzsch. Er hatte mit Dioxin belastetes Futterfett an mehrere deutsche Abnehmer geliefert.
Die Verbraucherorganisation
Foodwatch forderte gesetzlich vorgeschriebene Chargentests, um Dioxineinträge in Futtermittel zu verhindern. «Das Gift wird in der Regel erst entdeckt, wenn das verseuchte Futter längst verfüttert wurde, und die Verantwortlichen kommen, anders als es die Politiker versprechen, regelmäßig ohne Strafe davon», sagte Geschäftsführer Thilo Bode. (dpa/lno)