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17.10.2009 | 06:10 | Nothilfe 

Dorfhelferinnen bereiten sich auf den Praxiseinsatz vor

Hannover - „Kein Grund zur Panik“ – Seit fast 50 Jahren gilt dieser Grundsatz für Familien auf dem Lande selbst dann, wenn die Hausfrau ausfällt.

Dorfhelferinnen bereiten sich auf den Praxiseinsatz vor
Denn ob kleine Kinder zu versorgen oder Altenteiler zu betreuen sind, seit 1960 springen in Notsituationen die hochqualifizierten Fachkräfte des Evangelischen Dorfhelferinnenwerks (DHW) in den Familien ein, berichtet der Landvolk-Pressedienst. Im kommenden Jahr soll der runde Geburtstag gebührend gefeiert werden. Im bereits 50. Ausbildungskurs am Dorfhelferinnen-Seminar in Loccum – quasi dem „Jubiläumskurs“ – bereiten sich gerade 14 Hauswirtschafterinnen mit einem Jahr Praxiserfahrung oder Wirtschafterinnen auf ihren neuen Beruf vor. „Der Kurs ist vollbesetzt“, freut sich Gabriele Lübke-Beimdiek, Geschäftsführerin des DHW. Die einjährige Fortbildung beinhaltet neben den Unterrichtsblöcken auch Praktika in der Säuglingspflege, im Kindergarten, in der Alten- und Krankenpflege, in der Behindertenarbeit sowie in Familien.

Nach ihrer Prüfung im kommenden Jahr haben die angehenden Dorfhelferinnen aufgrund der Nachfrage gute Aussichten auf eine Beschäftigung an einer der 38 Einsatzstellen in Niedersachsen, der Bedarf bei hilfebedürftigen Familien wächst. Die insgesamt 161 beim Werk angestellten Dorfhelferinnen vertreten Hausfrauen und Mütter, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen – zum Beispiel bei Krankheit, Kur oder Schwangerschaft – den Haushalt nicht führen können. Auch bei akuten Anlässen wie einem Unfall oder gar Todesfall kann ihre Hilfe in Anspruch genommen werden. Schließlich können die Dorfhelferinnen aufgrund ihrer langen und umfassenden Ausbildung alle Arbeitsbereiche in der Familie, von der Säuglingspflege oder der Kindererziehung bis hin zur Krankenpflege und Hauswirtschaft, abdecken. Die gerade im Familieneinsatz gefragte große Flexibilität und Anpassung an die Familiengewohnheiten bringen die Frauen ebenfalls mit.

Ob eine Dorfhelferin in einer Familie zum Einsatz kommen kann, ist jedoch abhängig von den Bestimmungen der Sozialversicherungsträger der betroffenen Mutter, also beispielsweise der Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft oder des Rentenversicherungsträgers. Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen den Einsatz in der Regel, wenn entweder drei Kinder unter 12 Jahren, zwei Kinder unter sechs Jahren, ein Säugling bis zu 9 Monaten oder ein hilfebedürftiges Kind im Haushalt zu versorgen sind und wenn keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann. Die genauen Einsatzvoraussetzungen können sich jedoch je nach Kostenträger unterscheiden, bedauert Gabriele Lübke-Beimdiek. Familien sollten sich daher bei Bedarf sofort für eine Beratung und Planung des Einsatzes an das Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V., Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover, Tel.: (0511) 1241 – 539 wenden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.dhw-nds.de. (LPD)
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