Schon vor zweieinhalb Jahren hat der
BDM zusammen mit
Greenpeace und Misereor gegen das so genannte Kuhpatent geklagt. Es darf aber nicht alleine Bauern und engagierten Verbraucherverbänden überlassen bleiben, vor Gericht gegen zu weit gefasste Patente zu prozessieren.
Es ist daher sehr zu begrüßen, dass sich mit der CDU/CSU nun auch eine Regierungspartei derart deutlich gegen Patente auf Leben ausgesprochen hat. Wie die CDU/CSU sehr richtig festgestellt hat, stärkt die Tatsache, dass aktuell eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen erarbeitet, der eine klare Grenze zwischen Erfindungen als geistige Leistung und Entdecken von natürlichen Ressourcen in Form von Genen zieht, diese Position auch auf europäischer Ebene.
Der Bundesverband Deutscher
Milchviehhalter fordert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf, ganz konkret schon die Möglichkeit der Erfassung und Weitergabe genetischer Daten stärker als bisher zu überwachen und hier strenge Datenschutzvorschriften mit entsprechender Strafbewehrung zu erlassen bzw. anzuwenden. Nur so kann die Patentierung „über die Hintertür“ verhindert werden.
Aktuell sehen viele Milcherzeuger hier eine große Gefahr bei der so genannten Ohrstanz-Methode bei neugeborenen Kälbern, die ab 1. Januar 2011 für alle Rinderhalter zur Bekämpfung der Rinderviruserkrankung BVD (Bovine Virus Diarrhoe) verpflichtend vorgeschrieben ist und in Niedersachsen bereits seit dem 1. Juni 2010 durchgeführt wird. Mit dem Einziehen der gesetzlich vorgeschriebenen Ohrmarken werden Gewebeproben entnommen und zentral analysiert, die für eine komplette Genom-Analyse geeignet sind und sich lange Jahre aufbewahren lassen.
Den Milcherzeugern würde die Zustimmung zu diesem Verfahren deutlich erleichtert, wenn die Bundesregierung die bestehenden Lücken im
Datenschutz schnellstmöglich schließen würde bzw. die Strafen bei Verstoß gegen den Datenschutz drastisch erhöhen würde.
Die Landwirte müssen sich sicher sein können, dass die Gewebeproben ihrer Kälber tatsächlich ausschließlich zur Bekämpfung von BVD verwendet werden und hier nicht durch die Weitergabe von Genmaterial/Gendaten über die Hintertür eine Gendatenbank angelegt werden kann. Aktuell sind die Bußgelder bei Verletzungen gegen den Datenschutz erschreckend niedrig im Vergleich zum möglichen wirtschaftlichen Vorteil einer potenziellen Datenbank mit einer Vielzahl von weitreichenden Patenten. (bdm)