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02.10.2014 | 14:50 | Hamburger Hafen 

Entscheidung über Elbvertiefung vertagt

Leipzig/Hamburg - Das juristische Tauziehen um die Hamburger Elbvertiefung geht weiter.

Elbvertiefung
(c) Harald Bolten - fotolia.com
Das Bundesverwaltungsgericht vertagte am Donnerstag seine Entscheidung über die Klagen der Umweltverbände BUND und Nabu gegen die Ausbaggerung des Flusses.

Das Leipziger Gericht will zunächst abwarten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg offene Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie beantwortet. Zugleich bemängelte das Bundesverwaltungsgericht in einigen Punkten die eigentlichen Planungen zur Elbvertiefung als ungenügend. Hier müssen die Behörden nun nachbessern.

Der Landesgeschäftsführer des BUND in Hamburg, Manfred Braasch, sagte zum Beschluss der Leipziger Richter: «Die Klagegemeinschaft hat heute einen Zwischenerfolg für die Elbe erreicht. Das Gericht hat zahlreiche Mängel gerügt. Es hat zwar aufgezeigt, dass es theoretisch möglich ist, diese Mängel zu beheben. Aber das muss die Gegenseite auch erst mal schaffen. Die zweite Botschaft ist: Man muss auf die Äußerung des Europäischen Gerichtshofes warten.»

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2013 ein ähnliches Verfahren zur Weservertiefung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dabei geht es um die Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie, die eigentlich ein Verschlechterungsverbot für die Gewässer vorschreibt. Geklärt werden muss, was das genau bedeutet. Der EuGH hat darüber zwar schon verhandelt, allerdings noch nicht entschieden. Mit der Entscheidung wird im Frühjahr 2015 gerechnet. Wenn das EuGH-Votum vorliegt, wird in Leipzig erneut über die Elbvertiefung verhandelt.

Die Umweltverbände BUND und Nabu haben unterstützt vom WWF gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zur Elbvertiefung geklagt. (Az.: BVerwG 7 A 14.12 und 7 A 15.12) Sie halten die Ausbaggerung des Flusses für überflüssig und fürchten um das Ökosystem der Elbe. Sie rügten zahlreiche Verstöße gegen das Gewässer- und Artenschutzrecht. Einige dieser Punkte sahen auch die Leipziger Richter als kritisch an. Auswirkungen auf die Artenvielfalt bei Pflanzen etwa seien nicht ausreichend geprüft worden. «Hier hätte man also schon etwas genauer hinschauen müssen», sagte der Vorsitzende Richter des 7. Senats, Rüdiger Nolte. Allerdings sind die Mängel nach der bisherigen Einschätzung des Gerichts behebbar.

Wie die Umweltverbände sehen auch Städte und Gemeinden an der Unterelbe den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) positiv. «Es zeigt, dass die Richter die erheblichen Bedenken aus der Region würdigen», sagte der Stadtdirektor von Otterndorf (Kreis Cuxhaven), Harald Zahrte. Wie die Kommunen an der Elbe habe auch das Gericht Verstöße gegen europäisches Recht und damit Parallelen zur Weservertiefung erkannt. Der Bürgermeister der Altländer Gemeinde Jork, Gerd Hubert, sieht die Vertagung als «gutes Zeichen» für eine positive Entscheidung im Sinne der Gegner einer Elbvertiefung.

Hamburg will die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können. Wegen des Rechtsstreits wurde allerdings schon 2012 ein Baustopp verhängt. Dieser bleibt nun bis zu einem endgültigen Urteil bestehen. (dpa)
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