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08.05.2010 | 09:10 | Erft-Umgestaltung 

Erft-Umgestaltung: Kooperative Umsetzung anstehender Maßnahmen

Bonn - Angesichts der ebenso notwendigen wie umfassenden Umgestaltung der Erft, die voraussichtlich bis 2045 erfolgen wird, haben sich die Landwirtschaftskammer NRW und der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mit dem Erftverband auf eine kooperative Umsetzung der anstehenden Maßnahmen verständigt.

Erft-Umgestaltung: Kooperative Umsetzung anstehender Maßnahmen
Die dazu geschlossene Vereinbarung, die RLV-Präsident Friedhelm Decker, Kammerpräsident Johannes Frizen und Erftverband-Vorstand Dr. Wulf Lindner am Mittwoch (5. Mai) in Bergheim unterzeichneten, greift die im Rahmen des Gewässerauenprogramms NRW von 1995 begonnene Zusammenarbeit zwischen Land- und Wasserwirtschaft auf. Als Besonderheit gegenüber den Gewässerauenvereinbarungen, die zuvor an anderen Fließgewässern in unserem Bundesland bereits getroffen wurden, trägt die Kooperationsvereinbarung Erft jedoch zugleich den neuen Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung und bezieht auch das aufgrund der zurückgehenden Einflüsse des Braunkohlentagebaus erforderliche Perspektivkonzept „Untere Erft“ mit ein.

Alle drei Aufgabenstellungen werden damit gleichermaßen in dieser Vereinbarung berücksichtigt, mit der die Vertragspartner eine frühzeitige und auf die jeweiligen Belange bestmöglich Rücksicht nehmende Zusammenarbeit bekräftigen. Diese beruht auf den Grundsätzen einer kooperativen Planung, der zielgerichteten Dokumentation, Beweissicherung und dem Ausgleich auch unvorhersehbarer wirtschaftlicher Nachteile beim Gewässeraus- und -umbau. Schließlich räumt sie den Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Nutzflächen einen angemessenen Schutz ein.

Die Kooperationsvereinbarung Erft schließt an die früheren Gewässervereinbarungen in NRW an, ohne die regionalen Besonderheiten zu übergehen. Dabei lassen sich die Vertragspartner wiederum von der Überzeugung leiten, dass im konstruktiven, vertrauenvollen Miteinander den jeweiligen Belangen bestmöglich nachgekommen werden kann. Die bislang gewonnenen Erfahrungen bestätigen: Miteinander statt gegeneinander erweist sich allenthalben als vorteilhaft! (RLV)
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