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20.10.2009 | 01:13 | Kartoffelbau 

Erhaltungssortenverordnung - Meldepflicht für Kartoffeln ist ein Schritt in die richtige Richtung

Berlin - Der UNIKA-Vorstand bewertete in seiner letzten Sitzung Ende September in Hannover die Umsetzung der Erhaltungssortenverordnung, die Ende Juli für Deutschland in Kraft getreten ist.

Erhaltungssortenverordnung
(c) proplanta
Den grundsätzlichen Bedenken der Kartoffelwirtschaft wurde in der Verordnung leider nur zum Teil Rechnung getragen. „Den von der UNIKA gemeinsam mit anderen Kartoffelverbänden geforderten Verschärfungen hinsichtlich phytosanitärer Belange wurde vom Gesetzgeber zwar nur teilweise nachgekommen. Die zu erfolgende Meldepflicht und die verpflichtende Untersuchung auf Quarantänekrankheiten sind jedoch ein Erfolg und dienen der Sicherheit für die gesamte Kartoffelproduktion“, so der Vorstand. Sie sei damit ein Schritt in die richtige Richtung und versetze die Pflanzenschutzämter in die Lage, alle relevanten Untersuchungen auf den Vermehrungsflächen zu veranlassen, so dass die hohe Gesundheit der deutschen Pflanzkartoffeln gewährleistet werde.

Die Erhaltungssortenverordnung vom 21.07.2009 regelt die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut von Erhaltungssorten. Der Standort der Vermehrungsfläche muss der zuständigen Behörde (i.d.R. sind das die Anerkennungsstellen der Bundesländer) vor der Aussaat gemeldet werden. Bei Erhaltungssorten von Kartoffeln ist aufgrund von Bedenken hinsichtlich Quarantänekrankheiten zusätzlich die zuständige Pflanzenschutzdienststelle mindestens drei Monate vor Beginn der Aussaat zu informieren. (PD)
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