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29.04.2010 | 08:10 | Erosionsschutz 

Erosionsschutz: Klares Signal für die Landwirtschaft!

Bonn - Das Landwirtschafts­ministerium von Nordrhein-Westfalen hat sich nach intensiven Erörterungen mit den beiden Landwirt­schaftsverbänden und der Landwirtschaftskammer auf Maßgaben für eine praktikable Umsetzung der Erosionsschutzanforderungen verständigt.

Erosionsschutz: Klares Signal für die Landwirtschaft!
Eine für die Umsetzung notwendige Landesverord­nung soll nach Angaben des nordrhein-west­fälischen Landwirtschaftsministers Eckhard Uhlenberg zügig ausfertigt werden.

„Die erarbeiteten Lösungswege in Nordrhein-Westfalen er­möglichen eine an den Erfordernissen des Erosionsschutzes ausge­richtete Bewirtschaftung“, begrüßte der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm De­cker, die gefundenen Lösungsansätze in NRW am vergangenen Dienstag in Bonn. Minister Eckhard Uhlenberg habe angesichts der sehr heterogenen Boden-, Wind- und Regenverhältnissen in NRW die richtige Entscheidung getroffen, eine Expertengruppe einzuberufen, um alternative Bewirtschaftungsmethoden aufzuzeigen, die einen Pflugeinsatz erlauben und dem Erosionsschutz dienen, bestätigte der Präsi­dent das Vorgehen des Ministers. Landwirte hätten nunmehr die Möglichkeit, entsprechend ihren Standortbedingungen alterna­tive Bewirtschaftungsmethoden zu ergreifen und - etwa durch den Anbau von Zwischenfrüchten - die Wassererosion vor dem An­bau von Reihenkulturen zu reduzieren. Auch hinsichtlich der Überlegungen, ein Förderprogramm für die besonders erosionsge­fährdeten Standorte auf den Weg zu bringen, ermutigte der Präsident den Minister, bei der EU-Kommission für eine bal­dige Genehmigung einzutreten.

„Minister Uhlenberg hat den Ges­tal­tungsspielraum im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sinnvoll genutzt“, betonte der Präsident. „Auf der einen Seite gewinnt der Ero­sionsschutz durch die vorgeschlagenen alternativen Be­wirtschaftungsmethoden, auf der anderen Seite erhält die Landwirtschaft die notwendige Flexi­bilität in der Wahl der Maßnahmen.“ Dies sei ein praxisgerech­ter Lösungsweg, der allen Zielen gerecht werde. (RLV)
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