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19.11.2010 | 06:53 | Marktstrukturverbesserung 

EU, Deutschland und NRW fördern - LANUV informiert

Recklinghausen / Essen - Sie sind ein Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte und möchten sich mit anderen Erzeugern zu einer Erzeuger-Gemeinschaft zusammenschließen?

Rinder
(c) Schütz

Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung durch EU, Bund und Land NRW bekommen! Denn bis 2013 werden alle die Maßnahmen gefördert die Eines im Sinn haben: die Verarbeitung und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte zu verbessern. EU, Deutschland und NRW wollen so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützen, die sich die Verbesserung von Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse („erstaufnehmende Hand“) auf die Fahnen geschrieben haben.


Wie Sie diese Fördermittel in Anspruch nehmen können?

Darüber informiert Sie ab sofort das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) - siehe auch www.lanuv.nrw.de. Als kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen dort Jürgen Sons unter 0201-7995-11 16 bzw. 0172-2150 370; juergen.sons@lanuv.nrw.de und Franz-Josef Schulze Zumkley unter 0201-7995-11 bzw. 0173- 2977 08615; franz-josef.schulzezumkley@lanuv.nrw.de zur Verfügung.

Bisher informierten zwar die Richtlinie „über die Gewährung von Zuwendungen zur Marktstrukturverbesserung“ nebst einer Auftakt - und fünf Info-Veranstaltungen über die neuen Fördermöglichkeiten. Aber die komplexe Materie verlangt nach einer dauerhaften Unternehmensbezogenen Einzelfall-Beratung. Denn zunehmend interessieren sich gewerbliche Unternehmen der Ernährungswirtschaft, die noch Verträge mit der Erzeugerebene haben, für diese Förderung. Daher sorgt das LANUV ab sofort für eine individuelle Beratung - vom Vortrag bei Innung und Verband bis hin zur Unternehmens-bezogenen oder gar persönlichindividuellen Beratung für den Einzelfall.


Diese Beratung ist wichtig und macht Sinn, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind ein Betrieb der „erstaufnehmenden Hand“ und können über einen Zeitraum von fünf Jahren schriftliche Lieferverträge mit sog. „Zusammenschlüssen“ oder einzelnen Erzeugern nachweisen (Mindestens 40% der durch die Investition geschaffenen Kapazitäten benötigen die vertragliche Auslastung).
  • Sie beabsichtigen die Förderung von Verarbeitung und Vermarktung von Anhang 1 Erzeugnissen in Anspruch zu nehmen, bei der das Ursprungserzeugnis und das entstehende Produkt zu Anhang 1- Erzeugnissen zählen.
  • Ihr Unternehmen hat seinen Betriebssitz in NRW, befindet sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten, und hat noch nicht mit der zu fördernden Maßnahme begonnen.
  • Nicht förderfähig sind „große“ Unternehmen ab 750 Mitarbeiter mit Jahresumätzen über 200 Mio. €, die Anschaffungskosten für PKW´s und Vertriebsfahrzeuge und Aufwendungen, die dem Absatz auf der Erzeuger- und Einzelhandelsstufe dienen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Organisationskosten: Hierdurch solle die Gründung einer Erzeugergemeinschaft bzw. eines Erzeugerzusammenschlusses oder deren Erweiterung wie z.B. der Vereinigung mehrerer Gemeinschaften bzw. Zusammenschlüsse unterstützt werden.
  • Investitionen: Darunter fallen Erstinvestitionen und auch solche für den Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich der dafür erforderlichen technischen Einrichtungen. Ebenfalls förderfähig sind innerbetrieblicher Umbau und/ oder Modernisierung technischer Anlagen um den Betrieb rationeller und effizienter Weiterzuentwickeln.
  • Innovationen: Hier soll gezielt die Zusammenarbeit gefördert werden, die zum Ziel hat, neue Produkte, neue Verfahren und neue Technologien zu entwickeln.
  • Vermarktungskonzepte: Entwicklung und Durchführung von Konzepten, die die Qualitätsprodukte effizient und verbrauchernah vermarkten.

Die „Tücken“ der Förderung liegen wie bei allen derartigen Förderungen im Detail! Daher sind die oben aufgelisteten Punkte erste grobe Orientierung. Wenn die nach erster Einschätzung zu stimmen scheinen - dann lohnt die Beratung durch das LANUV. (LANUV)

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