Familienbetriebe in Baden-Württemberg dominierendStuttgart - Nach vorläufigen Feststellungen des Statistischen Landesamts auf der Grundlage der Agrarstrukturerhebung 2013 wird die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe nach wie vor als Familienbetrieb in der Rechtsform der Einzelunternehmung bewirtschaftet. |
(c) proplanta In einem Einzelunternehmen ist eine einzelne natürliche Person oder ein Ehepaar gemeinsam der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs. In Baden-Württemberg entfallen gut 90 Prozent der rund 42.400 landwirtschaftlichen Betriebe auf diese Rechtsform.
Trotz dieser klaren Dominanz gewinnen kooperative Betriebsformen an Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die Rechtsform der BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR). Die Bedeutung dieser Rechtsform hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen und erreicht im Jahr 2013 einen Anteil von 7,2 Prozent. Rund 3.100 landwirtschaftliche Betriebe werden in dieser kooperativen Form bewirtschaftet.
Die GbRs sind dabei sowohl in ihrer Zusammensetzung als auch in der betrieblichen Struktur ausgesprochen vielfältig. Die Partner der Gesellschaft können aus dem engeren oder weiteren familiären Umkreis (z.B. Ehepartner) stammen, sie können Generationen übergreifen (Vater/Sohn), aber genauso gut keinen familiären Zusammenhang haben.
Die Kooperation kann die gesamte Palette eines landwirtschaftlichen Betriebes umfassen, aber auch nur einen speziellen Betriebszweig wie Milchviehhaltung oder Schweinemast betreffen. Auf alle anderen Rechtsformen, einschließlich der öffentlichen und privaten juristischen Personen, entfallen in der Landwirtschaft weniger als 3 Prozent der Betriebe.
Hinweis: Endgültige Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung 2013 sind ab Jahresende zu erwarten. Die Agrarstrukturerhebung ist eine Repräsentativerhebung: regional differenzierte Angaben für Kreise oder Gemeinden sind daher nicht verfügbar. (StaLa-BW)
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