(c) proplanta Zudem sollen Weine des Jahrgangs 2015 erst in den Handel gebracht werden, wenn ihre Unbedenklichkeit zweifelsfrei nachgewiesen ist, wie die Genossenschaft am Mittwochabend ankündigte. Nach Angaben des Pressesprechers Stephan Trutschler sind die betroffenen Chargen mit Rückständen des im Weinbau verbotenen Pflanzenschutzmittels Dimethoat belastet.
Gesundheitsgefahren gehen nach Behördenangaben nicht von dem Insektengift aus. Im Obstanbau darf Dimethoat verwendet werden. «Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich, da durch unverantwortliches Handeln Einzelner die Arbeit von knapp 1.500 Winzern auf das Schlimmste diskreditiert wird und eine komplette Kulturlandschaft in ihrem Bestand gefährdet ist», erklärte der Geschäftsführer der Sächsischen Winzergenossenschaft, Lutz Krüger.
Bei den betroffenen Chargen handelt es sich um Litergebinde größtenteils für die Gastronomie. Welchen Mengen überhaupt noch zurückgenommen werden können, ist derzeit unklar. «Ein Großteil dürfte schon ausgetrunken sein», sagte Trutschler der Deutschen Presse-Agentur. Der Großhandel sei aber angeschrieben worden, um weitere Verkäufe zu stoppen.
|
|