Wie die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vergangene Woche mitteilte, erhalten Unternehmen, die mehr als 50.000 Euro Bundesmittel bekommen würden, ab diesem Jahr keinen Zuschuss mehr. Darüber hinaus wird ein Höchstbetrag für die Zuschusserteilung von 20.000 Euro je Unternehmen eingeführt.
Die
Neuregelung geht auf eine Vorgabe des Bundeslandwirtschaftsministeriums zurück. Das Ressort setzt damit einen Maßgabebeschluss des Bundestagshaushaltsausschusses vom November vergangenen Jahres um. Dieser hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Bundesmittel gezielter an kleine und mittlere
Betriebe gerichtet werden sollten. Zuvor hatte bereits der Bundesrechnungshof einen zielgenaueren Mitteleinsatz der LUV-Bundesmittel gefordert.
Die Gesamtsumme der Bundesmittel zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge beläuft sich in diesem Jahr auf 176,95 Mio. Euro. In den Vorjahren waren es jeweils 178 Mio. Euro. Für 2019 werden wiederum auf Beschluss des Haushaushaltsausschusses 1,05 Mio. Euro in ein Bundesprogramm Wolf übertragen.
Nach Einschätzung der
SVLFG bleibt die Beitragssenkung durch die Bundesmittel für die berechtigten Unternehmer dennoch annähernd konstant. Die Beitragsbescheide werden ab Ende Juli 2019 versandt.
Begrenzte AuswirkungenVon der 50.000 Euro-Obergrenze sind nach SVLFG-Angaben von Ende letzten Jahres sieben Unternehmen betroffen. Auf 71 beziffert die Sozialversicherung die Zahl der Unternehmen, die mehr als 20.000 Euro Zuschuss im Jahr erhalten. Trotz der begrenzten Auswirkungen war der Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses im landwirtschaftlichen Berufsstand seinerzeit auf Unverständnis gestoßen. Die Rede war von einem „willkürlichen Herumdoktern“ an den Beitragszuschüssen, dem damit in Zukunft Tür und Tor geöffnet würde, hieß es in Bauernverbandskreisen.
Auch die vorgesehene
Übertragung der freiwerdenden Mittel von 1,05 Mio. Euro in ein Bundesprogramm Wolf sorgte für Kopfschütteln. Auf diese Weise werde einem vom Bundesrechnungshof geforderten zielgenaueren Einsatz der Bundesmittel in der
LUV keinesfalls Rechnung getragen.