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02.06.2009 | 10:28 | Sonntagsfahrverbot 

Hering: Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot während Erntezeiten

Mainz - Für wichtige landwirtschaftliche Kulturen wird je nach Witterung und Region in Rheinland-Pfalz bald die Ernte starten.

Sonntagsfahrverbot Ernte
(c) proplanta
„Erntetransporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben werden dann auch an den Wochenenden notwendig sein“, so Verkehrs- und Landwirtschaftsminister Hendrik Hering. Er hat daher auf Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für diese landwirtschaftlichen Transporte aufmerksam gemacht und um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung vom 21. Juni bis zum 30. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese vom 23. August bis 8. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit vom 16. August bis zum 4. Oktober 2009.

Hering bat die Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass die Beleuchtungs- und Bremsanlagen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger in Ordnung sind. Gleichzeitig erinnerte er die Autofahrer an die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge: Während Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter in der Regel besonders langsam fahren, kommt es bei Autofahrern wegen vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten und der ungewohnten Länge von Transportzügen häufig zu Fehlberechnungen beim Überholen. (PD)
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