54 Prozent ihrer Fälle hätten einen Bezug zur digitalen Welt, teilte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs am Donnerstag in Frankfurt mit.
Inhaltlich gehe es um eine Vielzahl kleinerer Verstöße etwa zur Kennzeichnung von Produkten, zur Preisauszeichnung oder zur Verwendung bestimmter Siegel, berichtete der Geschäftsführer und Anwalt Reiner Münker.
Beispielsweise führt der von Unternehmen und Verbänden getragene Verein ein Verfahren gegen einen Online-Händler von Bio-Lebensmitteln: Er will sich nicht von den zuständigen Öko-Kontrollstellen zertifizieren lassen, weil diese nur für den lokalen Handel zuständig seien.
Ein breites Betätigungsfeld sind auch Verfahren gegen Hotels, die ohne vorherige Prüfung durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dessen Sterne tragen oder sich selbst im Netz sternförmige Auszeichnungen vergeben.
Ausgestattet mit einem neuen
Verbandsklagerecht hat sich die Zentrale 2016 erstmals mit Datenschutzerklärungen befasst, die
Konsumenten etwa bei der Teilnahme an Gewinnspielen im Netz abgeben müssen. In 55 Fällen seien die von den Anbietern formulierten Erklärungen als zu ungenau beanstandet worden, berichtete Münker. Er verlangte in diesem Zusammenhang weitergehende Informationspflichten, mit denen Seitenbetreiber ihre Kunden über den Einsatz von Analyse-Programmen aufklären müssten.
Insgesamt hat die Zentrale mit Sitz in Bad Homburg im vergangenen Jahr 10.900 Anfragen und Beschwerden zu unlauterem Wettbewerb erhalten - rund 600 weniger als im Jahr zuvor. Daraus wurden rund 4.000 formelle Beanstandungen und 400 Gerichtsprozesse. Neun von zehn Hinweisen auf Wettbewerbsverstöße kommen von Konkurrenten der mutmaßlichen Übeltäter.