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03.08.2010 | 01:45 | Weideunkräuter 

Jakobskreuzkraut - Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise zum richtigen Umgang

Kiel - Das Jakobskreuzkraut sorgt auch in diesem Sommer wieder für Schlagzeilen und bewegt die Gemüter von Landwirten, Tierhaltern und Naturschützern.

Jakobskreuzkraut

Darauf weist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hin. Die Pflanze hat sich bundesweit stark ausgebreitet und wird fallweise auch für Todesfälle von Nutztieren, insbesondere von Pferden, verantwortlich gemacht. Ursachen hierfür sind bestimmte giftige Pflanzeninhaltsstoffe. Die Pflanze ist in Schleswig-Holstein auf dem Vormarsch und wächst nicht nur auf landwirtschaftlichem Grünland, sondern beispielsweise auch auf Stilllegungs-, Naturentwicklungs- sowie Aufforstungsflächen. Entlang von Straßen und Eisenbahnlinien hat diese Pflanzenart mittlerweile fast alle Regionen Schleswig-Holsteins erreicht.

Eine große Gefahr stellt die Verfütterung von Heu dar, das von Flächen mit starkem Jakobskreuzkrautbesatz stammt. Die Inhaltsstoffe bleiben auch im getrockneten Zustand erhalten, und die giftigen Abbauprodukte sammeln sich in der Leber der Tiere an und führen so zu einer allmählichen Vergiftung. Pferde sind hier besonders gefährdet. Aus diesem Grund gibt das Ministerium folgende Hinweise:

  • Die wichtigste Maßnahme gegen eine Ausbreitung bzw. Ansiedlung der Pflanze ist die regelmäßige Flächenbeobachtung, um rechtzeitig einzugreifen zu können.
  • Auf Wirtschaftsgrünland, insbesondere auf intensiv genutzten Flächen, kann die Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes wirkungsvoll durch eine regelmäßige Weidepflege verhindert werden (Nachsaat, Schleppen, Walzen, Nachmähen, angepasste Düngung und Tierhaltung). Ein dichter Pflanzenbestand erschwert bzw. verhindert sogar die Ansiedlung des Jakobskreuzkrautes. Wenn direkte Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich werden, sollten diese vorrangig mechanisch erfolgen. Bei einem stärkeren Besatz sowie auf großen Flächen sollte das Jakobskreuzkraut vor der Blüte gemäht werden. Immer sollten die Pflanzen von der Grünlandfläche entfernt werden, um eine Aufnahme durch weidende Haustiere zu vermeiden.
  • Eine chemische Bekämpfung ist nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig.
  • Vielfach gibt es auch Bedenken, wenn das Jakobskreuzkraut sich auf benachbart gelegenen Wiesen und Weiden ausgebreitet hat und ein Übergreifen befürchtet wird. Da die Samen des Jakobskreuzkrautes nur über kürzere Entfernungen mit dem Wind verbreitet werden, ist in der Regel ab einer Entfernung von ca. 100 Metern keine Einwanderung in die eigenen Flächen zu befürchten. Knicks können zudem wirkungsvoll die Ausbreitung verhindern.
  • Bei einer Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts auf Naturschutzflächen können benachbarte Bewirtschafter den zuständigen Träger oder die untere Naturschutzbehörde ansprechen.

Zur Information und Beratung hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) 2009 die Broschüre "Jakobskreuzkraut - meiden, dulden, bekämpfen" herausgegeben. Die Broschüre ist kostenlos beim LLUR unter Tel. 04347 / 704-230 oder über das Bestellsystem bei www.llur.schleswig-holstein.de (dort unter "Naturschutz und Landschaftspflege") auch als pdf-Datei erhältlich. Auch der DVL stellt die Broschüre über sein Bestellsystem kostenlos zur Verfügung. (PD)

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