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Darauf hat die Verbraucherschutzorganisation foodwatch, die die Plattform gemeinsam mit der Initiative „FragDenStaat“ vor wenigen Monaten online gestellt hatte, am vergangenen Freitag aufmerksam gemacht.
Laut dem kürzlich gefallenen Urteil müssen die Behörden die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen an Bürger herausgeben. Diese hätten einen Anspruch auf Informationserteilung gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz. Zudem gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung des Gesetzes. Zudem widersprachen die Richter der Auffassung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), dass das Verbraucherinformationsgesetz nicht angewendet werden könne, weil es sich in diesem Fall bei § 40 Abs. 1 a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) um eine speziellere Vorschrift handle.
Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts trifft das nicht zu, weil nicht derselbe Sachverhalt geregelt werde. Bei „FragDenStaat“ freute man sich über das Urteil. Klagen gegen auskunftsbereite Behörden kosteten Zeit und Geld, liefen aber ins Nichts. Über Topf Secret können Verbraucher bei den Behörden Hygieneberichte über Lebensmittelbetriebe beantragen und veröffentlichen. Laut foodwatch haben davon bisher rund 16.000 Bürger Gebrauch gemacht. Für den DEHOGA geht indes die Initiative „in Richtung Denunziantentum“