Der
geltende Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse ist ein wichtiger
Pfeiler der europäischen Milchmarktordnung und gibt dem Verbraucher die
Sicherheit, dass die mit Milchbegriffen gekennzeichneten Lebensmittel auch
tatsächlich Milcherzeugnisse sind.
Gerade in letzter Zeit wurde erneut viel über Analogkäse und Co diskutiert. Nun
ist erneut deutlich klargestellt worden, dass der Begriff
"Analogkäse" verboten bleibt. Wo Käse draufsteht, muss auch
ausschließlich Milch enthalten sein, erklärt der Milchindustrie-Verband in
Berlin.
Eine abschließende Liste der zugelassenen Lebensmittel, die Milchnamen
enthalten, jedoch nicht aus Milch hergestellt wurden, steht in dem am 21.
Dezember veröffentlichten EU-Amtsblatt. Für den deutschen Sprachgebrauch sind
z.B. Namen wie Kakaobutter, Fleischkäse, Leberkäse oder Käseklee weiter
zugelassen. Begriffe wie Sojamilch oder Analogkäse sind und bleiben verboten.
Wir gehen davon aus, dass die
Lebensmittelüberwachung in Zukunft noch genauer
die Einhaltung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milchprodukte untersuchen
wird, so der Verband. Dies ist sowohl im Sinne des Verbraucherschutzes als auch
der Milcherzeuger. (PD)