Wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte, geht es um ein Verfahren, das Behörden ein
Vorkaufsrecht für Getreide gebe oder es ihnen erlaube, zur Ausfuhr bestimmtes Getreide vor dem Export aufzukaufen. Dies sei nicht mit EU-Vorschriften vereinbar. Derzeit gebe es keine Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um die
Versorgung mit Getreide zu gewährleisten, hieß es unter anderem als Begründung.
Räumt Ungarn die Vorwürfe nicht aus, kann die Kommission beschließen, den nächsten Schritt in dem sogenannten
Vertragsverletzungsverfahren zu gehen. Am Ende dieser Verfahren kann einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen, der eine Geldstrafe gegen das Land verhängen kann. Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig, zu überwachen, dass die Staaten sich an das EU-Recht halten.