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05.02.2024 | 11:03 | Baugesetzbuch 

Kritik an „Bau-Turbo“ zu Lasten der Landwirtschaft

Berlin - Kritisch bewerten Verbände die Pläne des Bundesbauministeriums, den Neubau von Wohnungen in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten zu erleichtern.

Bau-Turbo
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Verbände befürchten, dass Wohnungsbauerleichterungen den Flächenverbrauch anheizen. (c) proplanta
Sie befürchten, dass die vorgesehene Sonderregelung im Baugesetzbuch den Flächenverbrauch anheizen könnte. In dieser Weise äußerten sich am Donnerstag (31.1.) der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte zuvor in einer Stellungnahme schwerwiegende Bedenken geltend gemacht.

Zwar sei das Ziel der verstärkten und beschleunigten Schaffung von Wohnraum richtig, räumte BLG-Geschäftsführer Udo Hemmerling gegenüber AGRA-EUROPE ein. Gleichzeitig müssten die landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich jedoch soweit wie möglich erhalten bleiben.

„Deswegen müssen das flächensparende Bauen und der Grundsatz ’Innenentwicklung vor Außenentwicklung’ stärker beachtet werden“, mahnte Hemmerling. Seinem Vorschlag zufolge sollten die Gemeinden die Ausnahmeregelung des §246e BauGB nur dann nutzen können, wenn für Wohnbauzwecke im Innenbereich der Gemeinde keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen.

Existenzielle Gefahr



Nach Einschätzung des stellvertretenden AbL-Bundesvorsitzenden Reiko Wöllert würde die geplante Ausnahmeregelung die Konkurrenz um Agrarland und den Preisanstieg für Boden weiter befeuern. „Das ist eine Gefahr für die Existenz vieler Betriebe und macht Betriebsneugründungen für junge Menschen nahezu unmöglich“, warnte Wöllert.

Beim vorgeschlagenen § 246e handele es sich um ein „Bau-Turbo“, der die Bestimmungen des BauGB für sechsgeschossige Bauprojekte in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt lockere. Dadurch werde die Umwidmung weiterer Landwirtschaftsflächen in Siedlungsfläche beschleunigt.

Der NABU befürchtet, dass mit der Neuregelung Anreize zur weiteren Zerstörung von Lebensräumen und Ökosystemen verbunden sind. In Zeiten von Klimakrise und Artensterben sei das nicht nachvollziehbar.
AgE
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