maximilian schrieb am 08.02.2024 17:32 Uhr | (8) (2) |
Der Porsche war nur ein eingängiges Beispiel für die notwendige finanzielle Ausstattung eines kostspieligen Hobbys.
Gerade in der Pferdemedizin besteht ein hohes Prozessrisiko.
Wenn die tierärztliche Dienstleistung nicht ausreichend gewürdigt wird, dann werden tierärztliche Leistungen in diesem Bereich seltener. Das kann für den Patienten tödlich enden. Der Schaden des Patientenbesitzers ist dann um ein Vielfaches größer. Nutztierpraktiker sind in Bayern so selten geworden, dass die Staatsregierung einen eigenen Unterstudiengang eingerichtet hat.
Die Tierarztkosten können durch einen Betreuungsvertrag für die wiederkehrenden Tätigkeiten erheblich reduziert werden. Die tierärztliche Versorgung seltener Ereignisse wie festliegende Kühe, Nachgeburtsverhalten, Kaiserschnitt und ähnliches ist eine hoch qualifizierte Dienstleistung, die auch angemessen bezahlt werden muss. Der Tierhalter ist auch gesetzlich verpflichtet, seine Tiere gesund zu halten und nötigenfalls einen Tierarzt zur Behandlung heranzuziehen.
Till Eugenspiegel schrieb am 06.02.2024 17:45 Uhr | (1) (11) |
Wer will denn ein Pferd?
PS ohne Beine reichen doch völlig.
- Porsche Dienstwagen:
Leasing oder Kauf über Arbeitgeber
Ein Geschäftswagen, der auch zur privaten Nutzung vorgesehen ist, ist eine besondere Anerkennung für jeden Dienstnehmer.
Wenn es sich noch um einen Porsche Firmenwagen handelt, dann ist man als Arbeitnehmer in der obersten Liga angekommen.
Viel günstiger als über uns wird man kaum zu einem Fahrzeug von Porsche kommen können. -
Dienstwagen:
Wer trägt die Benzinkosten während einer Urlaubsfahrt?
Regelt ein Arbeitsvertrag einschränkungslos, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen ist,
umfasst dies sämtliche Kosten,
die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstwagens angefallen sind.
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm sind damit also auch die im Urlaub des Arbeitnehmers aufgewandten Kosten für die Betankung des Fahrzeugs abgedeckt.
Hinweis: Möchte ein Arbeitgeber die Kosten für Urlaubsfahrten nicht erstatten, sollte er dies ausdrücklich regeln (LAG Hamm, Urteil vom 3.2.2012, Az. 7 Sa 1485/11).
maximilian schrieb am 06.02.2024 15:48 Uhr | (9) (1) |
Wer sich ein Pferd leisten will, Hobby!, sollte auch das Geld für seine tierärztliche Betreuung haben. Wem das Geld für den Sprit fehlt, kann sich auch keinen Porsche leisten (Hobby!).