Sie können nur gemeinsam mit der Landwirtschaft bewahrt werden, da sie ihren Lebensraum oft inmitten der landwirtschaftlich genutzten Flächen gefunden haben. Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, setzen rheinische Landwirte Arten- und Naturschutzmaßnahmen um und bieten den bedrohten Tieren so einen Lebensraum. Mit diesen Aktionen tragen die Landwirte dazu bei, dass die Bestände der Arten bewahrt und entwickelt werden, die auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere in Nordrhein-Westfalen stehen.
Immer wenn eine Fläche durch ein Bauvorhaben versiegelt wird, muss der Bauträger im Sinne des Natur- und Artenschutzes eine Ausgleichsfläche bereit stellen. Täglich werden rund 15 ha Fläche am Tag in Nordrhein-Westfalen etwa durch Straßenbau verbraucht, die gleiche Menge an Fläche wird für Ausgleichsmaßnahmen verwendet. Diese Flächen gehen der Landwirtschaft zur Bewirtschaftung verloren. Landwirte brauchen die Fläche aber, um etwa Ackerfrüchte anzubauen und Futtermittel für Tiere zu erzeugen. Daher verfolgen auch Landwirte das Ziel, dass Natur- und Artenschutzmaßnahmen effektiv und in Kooperation mit ihnen umgesetzt werden.
Viele Maßnahmen, die dem
Artenschutz dienen, müssen auf Flächen in landwirtschaftlicher Nutzung erfolgen, da bedrohte Tiere der Offenlandschaft wie Kiebitz, Feldlerche und
Feldhamster ihren Lebensraum inmitten der landwirtschaftlich genutzten Flächen gefunden haben. Rheinische Landwirte haben bereits in Kooperation mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, die solche Natur- und Artenschutzmaßnahmen mit der Landwirtschaft koordiniert, über 3.000 Feldlerchenfenster angelegt und zahlreiche Lebensräume geschaffen etwa für Kiebitze, Flachgewässer für Kreuzkröten sowie Streuobstwiesen für den Steinkauz. Für den damit verbundenen Ertragsausfall und Mehraufwand erhalten die Landwirte eine Vergütung. Informationstafeln am Rand der Flächen machen auf die Leistungen der Betriebe für den Artenschutz aufmerksam. (RLV)