Wie der
LBV mitteilte, führen die Landwirte ihre Maschinen in der Regel verantwortungs- und rücksichtsvoll zwischen Betriebsstätte, Acker und Landhandel hin und her. Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme würden bereits innerorts die Höchstgeschwindigkeiten durch den landwirtschaftlichen Verkehr vermieden.
Falls doch einmal Ärgernisse deswegen entstünden, rät der LBV Anwohnern, den direkten Kontakt zum Landwirt zu suchen. Der
Landesbauernverband wies ferner darauf hin, dass die Ladung im Regelfall zwar immer gut gesichert sei, da niemand Interesse am Verlust seiner Erträge habe. Windverluste von losem Material ließen sich aber nie gänzlich vermeiden. Außerdem machte der LBV darauf aufmerksam dass die Landwirte auch noch spät unterwegs seien.
Das Wetter und die Reife der Feldfrucht seien nicht steuerbar. Umso wichtiger sei es, bei günstigen Witterungsbedingungen so viel vom Tag zu nutzen wie nur möglich. Einen vernünftigen Interessenausgleich bildet aus Sicht des Landesbauernverbandes das brandenburgische Immissionsschutzgesetz, nach dem zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr Erntearbeiten möglich sind.
Hier versuchten die
Betriebe aber ohnehin, die Randzeiten für Arbeiten auf ortsfernen Flächen zu nutzen, wenn es möglich sei. Das gelte auch für die an die Ernte anschließende Neubestellung. Gleiches sei an Sonn- und Feiertagen der Fall, betonte der LBV. Niemand sei bestrebt dann zu arbeiten, wenn der Rest frei habe. Aber Natur, Wetter und die Ernährungsversorgung nähmen darauf keine Rücksicht.