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24.07.2023 | 10:45 | Fraßschäden  

Landwirte in Brandenburg wollen Schadensersatz für Vogelfraß

Teltow - Wildvögel auf den Feldern gehören zu einer intakten Natur, für welche die Landwirte aber oft allein die Zeche zahlen. Die Tiere verursachen nämlich nicht selten Fraßschäden am Saatgut. 

Vogelfraß
(c) proplanta
Dies sei im Grunde „eine höchst kostenintensive und folgenreiche Naturschutzleistung der Landwirte und muss daher auch leistungsgerecht bezahlt werden“, forderte am Dienstag (18.7.) der Präsident des Landesbauernverbandes (LBV) Brandenburg, Henrik Wendorff.

Wertvolles, aufwändig beschafftes und eingearbeitetes Saatgut lande in den Mägen der Wildvögel, statt als kräftiger Nutzpflanzenbestand aufzugehen. „Die dadurch entstehenden Verluste müssen ausgeglichen werden. Wir benötigen deshalb einen verbindlichen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land, und dazu gehört auch der entgangene Gewinn“, betonte der Landesbauernpräsident.

Der LBV schlägt dafür die Einführung eines § 28a im brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vor. Ein möglicher Wortlaut wäre: „Der Bewirtschafter einer landwirtschaftlichen Nutzfläche kann vom Land Schadensersatz infolge an landwirtschaftlichen Kulturen durch geschützte Vogelarten verursachte Schäden verlangen. Es genügt die Beteiligung einer geschützten Art.

Im Übrigen gelten die §§ 249 BGB entsprechend.“ Er könne sich schon vorstellen, so Wendorff, wie die Antwort des Umweltministeriums aussehe. „Wir möchten aber nicht nur wissen, warum es nach Einschätzung der Verwaltung nicht geht, sondern wie eine funktionierende Regelung alternativ aussehen könnte“, erklärte der Landesbauernpräsident. Naturschutz sei auch Daseinsvorsorge und er vertraue hier auf die volle Unterstützung durch Landwirtschaftsminister Axel Vogel.

Ausgleichszahlungen in anderen Bundesländern

Dem LBV zufolge sind die durch Vogelschäden entstehenden Verluste durch fehlenden Aufwuchs und den umsonst geleisteten Arbeits- und Maschineneinsatz für die Landwirte nicht unerheblich. Die Größen der leergefressenen Ackerschläge reichten von 30 ha bis über 100 ha. Bei einem Hektarertrag für Raps von derzeit etwa 420 Euro entstehe bei 30 ha bei nicht eingeholter Ernte ein Verlust von mindestens 12.600 Euro.

Nicht eingerechnet seien dabei die Folgen durch die massiven punktuellen Nitrateinträge aus dem hinterlassenen Vogelkot, die zum Beispiel im Havelland zur Ausweisung eines nitratbelasteten Gebiets geführt hätten. Die teilweise unter Schutz stehenden Tiere dürfen laut LBV nicht durch Abwehrmaßnahmen von den Feldern verscheucht werden.

Das Land Brandenburg verfolge eine sehr engagierte Natur- und Vogelschutzpolitik, sehe aber keinen Ausgleich der durch die geschützten Arten in der Kulturlandschaft entstehenden Schäden vor, kritisierte der Verband. Dies sei in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen anders, wo es bereits gute Modelle für Ausgleichzahlungen von Fraßschäden durch Wildvögel gebe. Diese könnten als Blaupause für Brandenburg dienen.

Ungleichgewichte beseitigen

„Dieses Ungleichgewicht zwischen dem Anspruch des Naturschutzes und den Nachteilen, die den Landwirten entstehen, sind symptomatisch für Brandenburgs Agrarpolitik“, erläuterte Wendorff. Wie bei den vielen anderen Naturschutzthemen, die uns derzeit beschäftigen, gehe es am Ende darum, machbare Lösungen für beide Seiten - Naturschutz und Landwirtschaft - auszuhandeln.

Im Falle der Fraßschäden durch Wildvögel laute der Deal ganz einfach: „Wer die Kapelle bestellt, muss sie auch bezahlen“. Dies gehe nicht nur mit einem Trinkgeld, sondern müsse auch einen messbaren Unternehmergewinn umfassen. Der LBV hält eine unkomplizierte Kalkulation der entstandenen Verluste zum Zeitpunkt der Ernte für möglich. Sowohl die Futteraufnahme der Vögel im Feld als auch die durch den Fraß des Saatguts in den Bestand geschlagenen Lücken ließen sich gut dokumentieren und bemessen, so dass am Ende der Ernte auch der dann entgangene Gewinn berechnet werden könne.
AgE
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