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03.11.2020 | 06:09 | Corona-Beschränkungen 

Lockdown: Betroffene ziehen vor Gericht

Berlin - Gegen die strengen Corona-Beschränkungen im November gibt es bereits in mehreren Bundesländern juristischen Widerstand.

Corona-Pandemie Beschränkungen
(c) liveostockimages - fotolia.com
So sind beim Berliner Verwaltungsgericht bislang 32 Eilanträge eingegangen, wie ein Sprecher am Montag sagte. Überwiegend kamen sie von Gastronomen. Sie wenden sich dagegen, dass sie ihre Lokale im November für Gäste schließen müssen. Zu den Antragstellern zählten auch ein Fitnessstudio und ein Konzertveranstalter. Wann das Gericht über die Anträge entscheidet, ist noch offen.

In ganz Deutschland hat am Montag ein vierwöchiger Teil-Lockdown begonnen, der die zweite Corona-Welle brechen soll. In allen Bundesländern gilt, dass Hotels und Restaurants, Kinos, Museen und Theater sowie andere Freizeiteinrichtungen weitestgehend geschlossen sind.

Auch in Brandenburg gehen die ersten Betriebe gegen die schärferen Beschränkungen vor. Zwei Eilanträge seien beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingetroffen, sagte Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn am Montag. Dabei handle es sich um ein Tattoo- und ein Sonnen-Studio. Gegen die neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein sind drei Anträge beim Oberverwaltungsgericht eingegangen. Einer komme von einer Gesellschaft, die auf der Insel Sylt eine Anlage mit 24 Ferienwohnungen betreibt, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag in Schleswig.

Beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lagen bis Montagnachmittag acht Normenkontrolleilverfahren gegen die seit Montag geltende Corona-Verordnung des Landes vor. Zudem gebe es fünf Hauptsacheverfahren, sagte eine Gerichtssprecherin.

In Hamburg müssen sich die Verwaltungsgerichte derzeit in 35 Verfahren mit Corona-Regeln befassen - dabei geht es allerdings mehrheitlich nicht um die jüngsten Verschärfungen, sonder um schon zuvor verfügte Einschränkungen. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht richte sich explizit gegen die aktuelle Fassung der Hamburger Corona-Verordnung und betreffe die Schließung eines Fitnessstudios, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag will die neue sächsische Corona-Schutzverordnung vom Verfassungsgericht des Freistaates überprüfen lassen. Die entsprechende Normenkontrollklage sollte noch am Montag per Fax nach Leipzig gehen, teilte die Fraktion mit. Nach den Worten von Partei- und Fraktionschef Jörg Urban verfolgt die AfD damit zwei Anliegen: Zum einen soll eine Mitbestimmung des Landtages bei den Corona-Maßnahmen erreicht werden, zum anderen will man die getroffenen Einschränkungen prüfen lassen.
dpa
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