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30.04.2022 | 02:47 | Infektionsschutzgesetz 

Lohnersatz wegen Corona in der Fleischindustrie? Musterverfahren startet

Münster - Das Verwaltungsgericht Münster verhandelt am 19. Mai zwei Fälle von umstrittenen Lohnentschädigungszahlungen in der Fleischindustrie.

Corona-Maßnahmen
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Nach Corona-Quarantäne: Gericht in Münster verhandelt Musterverfahren. (c) proplanta
Das teilte das Gericht am Freitag mit. Nach einer coronabedingten Betriebsstilllegung und Quarantäne für zahlreiche Mitarbeiter im Jahr 2020 hatten die Unternehmen, in der Regel Subunternehmer von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück und Westfleisch in Coesfeld, Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz beantragt.

Nach einer Anweisung des NRW-Gesundheitsministeriums lehnte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Zahlungen ab. Bei den Verwaltungsgerichten in Minden und Münster liefen in der Folge rund 7.000 Klagen auf. Das Gericht Münster verhandelt jetzt als Musterverfahren jeweils einen Fall der Westfleisch und einen, der Tönnies betrifft (Az.: 5a K 854/21 und  5a K 423/21).

Am 26. Januar hatte das Verwaltungsgericht Minden über erste Fälle für die Region Ostwestfalen entschieden und das Land zu Zahlungen verpflichtet. Nach Ansicht des Gerichts war den Unternehmen kein Fehlverhalten nachzuweisen. Gegen diese Entscheidung hat das Land bereits Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Der Streit geht somit in die nächste Instanz an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster. 

Das Land hatte den Unternehmen vorgeworfen, die Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht ausreichend geschützt zu haben. In der Folge sei es zu Corona-Infektionen gekommen. Daher gebe es auch keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Sicht teilte das Gericht in Minden nicht.
dpa/lnw
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