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06.03.2023 | 00:04 | Betriebsmittel 

Nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel im Regal

Berlin - Gut ein Drittel der 2021 kontrollierten Handelsunternehmen hat mindestens ein nicht mehr zugelassenes Pflanzenschutzmittel noch im Regal.

Pflanzenschutzmittel
Das traf 2021 der Behörde zufolge auf ein Drittel der kontrollierten Handelsunternehmen zu - DRV-Betriebsmittelreferent Reininger erklärt die hohe Zahl an Verstößen - Schon ein Gebinde ohne Sperrvermerk reicht - Nach Ablauf der Zulassung sind die Mittel noch sechs Monate verkehrsfähig - Kontrollschwerpunkt auf der Pflanzenschutzberatung für Privatpersonen. (c) proplanta
Das geht aus dem jüngsten „Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm“ hervor, der am Montag voriger Woche (27.2.) vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgelegt wurde.

Der Betriebsmittelreferent beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV), Dr. Michael Reiniger, relativierte indes die hohe Zahl an Verstößen durch das „Anbieten von Pflanzenschutzmitteln, die nicht mehr verkauft werden dürfen“. Er verwies auf die Angabe des BVL, wonach es in Deutschland 1.854 zugelassene Pflanzenschutzmittel gibt. Die Zulassung für jedes dieser Mittel laufe spätestens nach zehn Jahren aus.

Rein rechnerisch laufe damit jeden zweiten Tag eine Zulassung aus, gab Reininger gegenüber AGRA-EUROPE zu bedenken. Die jeweiligen Mittel seien dann noch genau sechs Monate verkehrsfähig. Während dieser sechs Monate werde oftmals parallel das alte Mittel wie auch das wiederzugelassene identische Mittel vertrieben. Die neuen Gebinde unterschieden sich lediglich durch eine andere Zulassungs-Generationennummer von der alten.

Um zu den „Anbietern nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel“ gezählt zu werden, reiche es schon aus, wenn im Lager ein einziges Gebinde gefunden werde, bei dem die Abverkaufsfrist abgelaufen sei und welches nicht mit einem deutlichen Sperrvermerk „nicht für den Verkauf bestimmt“ versehen sei, erläuterte der DRV-Experte. In der Regel zeuge das von Nachlässigkeit; selten handelten Lagerhalter hier vorsätzlich.

1.878 Handelsunternehmen geprüft



Für den Händler ergibt sich nach Reiningers Ausführungen damit die Notwendigkeit, seinen Lagerbestand kontinuierlich zu überprüfen und konsequent Alt-Produkte im Regal von den Neuen zu trennen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Teilweise werde die Warenwirtschaft so eingerichtet, dass beim Versuch des Verkaufs eines solchen „Übergangsproduktes“ der Verkäufer aufgefordert werde, die Zulassung zu überprüfen.

Dem BVL-Bericht zufolge wurden 2021 insgesamt 1.878 Handelsunternehmen kontrolliert; das waren 18 % der in Frage kommenden Firmen. Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht wurden laut der Behörde bei 39 % der geprüften Unternehmen festgestellt. Bei 10 % lag ein Verstoß gegen die Anzeigenpflicht vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals wurden bei 7 % moniert.

In 6 % der Fälle wurde das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel laut den Kontrolleuren nicht ausreichend beachtet; mithin hatten die Kunden offenbar freien Zugang zu diesen Produkten.

Kontrollschwerpunkt



Wie aus dem BVL-Bericht außerdem hervorgeht, wurde in einem bundesweiten Kontrollschwerpunkt die Beratung an Privatpersonen bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln zur nichtberuflichen Verwendung überwacht. In 44 Kontrollen wurde über Testkäufe, die Verfolgung von Verkaufsgesprächen oder die Befragung des Personals überprüft, ob eine fachkundige Beratung der Kundschaft erfolgt. Dabei wurden bei 20 % der Betriebe Mängel festgestellt.

Zudem kontrollierten die Landesbehörden 3.939 Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft; dies entspricht einer Kontrollquote von 1,5 %. Außerdem gab es Überprüfungen bei 548 sonstigen Betrieben oder Unternehmen und bei 321 Privatpersonen, die Pflanzenschutzmittel vor allem auf befestigten Flächen oder sonstigen Arealen angewendet haben, die nicht zu landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen gezählt werden.
AgE
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