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06.04.2016 | 00:07 | Panama Papers 

Offshore und Co. - Milliardenwelt im Graubereich

Berlin - Ein Journalistenkonsortium hat 214.000 Briefkastenfirmen in Panama aufgedeckt. Das bringt weltweit Politiker, Reiche oder Sportler in Erklärungsnot.

Steuerparadies in Panama
Die «Panama Papers» halten die Öffentlichkeit in Atem - dabei ist gar nicht bewiesen, ob es sich bei den aufgedeckten Briefkastenfirmen um strafbare Machenschaften handelt. Die Materie ist komplex - allein: Das hilft oft den Finanzprofis. Ein Glossar. (c) proplanta
Unklar ist, inwieweit die bekanntgewordenen Geschäfte unrechtmäßig sind. Die 11,5 Millionen Dokumente werfen aber viele Fragen auf:

Briefkastenfirma: Eine solche Firma existiert nur auf dem Papier. Sie hat kein wirtschaftliches Geschäft, nur eine Bankverbindung. In der Regel wird eine Briefkastenfirma in einem der Steuerparadiese wie Panama, den britischen Jungferninseln oder den Kaimaninseln in der Karibik mit Hilfe von Anwälten oder Dienstleistern vor Ort gegründet.

An der Gründung von «Offshore-Gesellschaften» (Auslandsfirmen) selbst ist nichts Illegales. Für Briefkastenfirmen kann es alle möglichen, auch legalen Gründe geben. Um aber Finanzströme zu verschleiern, wird Geld oft über verschiedene Konten in verschiedenen Ländern an die Offshorefirma überwiesen.

Banken: Nach den Medien-Recherchen tauchen insgesamt 28 deutsche Geldinstitute in verschiedenen Zusammenhängen in den «Panama Papers» auf, die die Dienste der Kanzlei Mossack Fonseca (Mossfon) aus Panama genutzt haben sollen. Insgesamt hätten die Geldhäuser mehr als 1.200 Briefkastenfirmen gegründet oder für ihre Kunden verwaltet. Auf der ganzen Welt hätten mehr als 500 Banken die Dienste von Mossfon genutzt und mehr als 15.600 Briefkastenfirmen geordert. Banken betonen die Rechtmäßigkeit der Vorgänge.

EU-Zinsrichtlinie: Am 1. Juli 2005 trat die europäische Zinsrichtlinie in Kraft. Seitdem tauschen Steuerbehörden der EU-Länder untereinander Informationen über Konten von EU-Bürgern aus. Der Informationsaustausch bezieht sich aber nur auf Konten natürlicher Personen. Ist der Kontoinhaber eine Firma, können weiter Zinserträge vor dem Fiskus verheimlicht werden.

Steueroasen: Neben Konten oder Depots in anderen Ländern gibt es einen weiteren Weg, Geld - legal, aber auch illegal - am heimischen Fiskus vorbei zu schleusen. Als Steueroasen werden Länder bezeichnet, die auf Einkommen oder Vermögen keine oder besonders niedrige Steuern erheben. Viele Unternehmer oder Reiche gründeten in diesen Ländern Schein- oder Tochterfirmen, um dort hohe Geldsummen oder Vermögen zu parken und so Steuern zu hinterziehen.

Steuerbetrug/Geldwäsche: Es geht auch um den Verdacht, dass über Offshore-Firmen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Geldwäsche geleistet wurde. Hier ordert eine Bank für Kunden eine Firma mit Fantasienamen und Sitz in einer Steueroase. Die Geschäfte werden von Strohmännern geführt. Die wahren Bevollmächtigten, die Anteilseigner oder Besitzer sollen nicht bekannt werden.

Panama: Das mittelamerikanische Land spielte lange eine unrühmliche Rolle bei der Geldwäsche. Die Industrieländer-Organisation OECD wirft dem Land auch jetzt Versäumnisse vor. «Panama ist der letzte große Verweigerer, der es weiterhin erlaubt, dass Offshore-Fonds vor Steuer-und Strafverfolgungsbehörden versteckt werden», kritisierte OECD-Chef Angel Gurría. Panama habe einen Rückzieher gemacht beim vereinbarten automatischen Informationsaustausch.

Informationsaustausch: Im Oktober 2014 unterschrieben die ersten 51 Länder ein Abkommen über den Austausch von Finanzdaten, um Steuerbetrügern Grenzen zu setzen. Die Länder sagen zu, sich von Herbst 2017 an gegenseitig über Auslandskonten von Privatpersonen zu informieren. Durch den automatischen Informationsaustausch soll es für Steuerbehörden einfacher werden, Geldströme ins Ausland zu kontrollieren und so Steuerflucht einzudämmen. Dies bedeut auch das Ende des Bankgeheimnisses. Inzwischen ziehen etwa 100 Staaten mit.

BEPS: Anfang Oktober 2015 hatten die Finanzminister der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) einen Aktionsplan gegen Steuertricks globaler Konzerne verabschiedet - den BEPS-Aktionsplan («Base Erosion and Profit Shifting»). Verabredet wurden Maßnahmen für eine faire Besteuerung von Unternehmen und Standards gegen Gewinnkürzung und -verlagerung multinationaler Unternehmen. Am Aktionsplan haben 62 Staaten mitgearbeitet.

Transparenzregister: Nach der Offenlegung der Briefkastenfirmen in Panama plant die Bundesregierung noch im April den Aufbau eines nationalen Transparenzregisters für Unternehmen. Briefkastenfirmen, bei denen wirtschaftlich Berechtigte anonym bleiben, dürfe es nicht mehr geben, sagt Justizminister Heiko Maas (SPD). Im Ausland gegründete Firmen könnten so nicht erfasst werden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will in Kürze Vorschläge machen. 2017 kann Deutschland den G20-Vorsitz für neue Initiativen nutzen.

Geldwäsche/Terrorfinanzierung: Die G20 und die EU loten schon länger Maßnahmen aus - mit der für Geldwäsche zuständigen internationalen Arbeitsgruppe FATF («Financial Action Task Force on Money Laundering»). Es geht um den Austausch von Informationen, das rasche Einfrieren von Vermögen von Terroristen, Bankkontenregister, bessere Kontrollen im Kunsthandel sowie «Sorgfaltspflichten mit Hochrisikoländern». Die Grünen monieren, Deutschlands Behörden hätten eine miserable Aufklärungsquote. Grund sei vor allem, dass die Zuständigkeit auf kommunaler Ebene und bei den Ländern liege.
dpa
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