05.04.2016 | 12:36 | Gerichtsentscheidung
Vegane Produkte dürfen nicht als Käse vermarktet werdenTrier - Wo «Käse» drauf steht, muss nach einer Gerichtsentscheidung aus Trier Milch tierischen Ursprungs drin sein. |
(c) proplanta Die Siebte Zivilkammer des Landgerichts untersagte in einem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil einem auf vegetarische und vegane Kost spezialisierten Hersteller aus der Eifel, einige seiner Produkte unter der Bezeichnung «Käse» oder unter dem englischen Wort «Cheese» zu vermarkten (Aktenzeichen 7 HK O 41/15, Urteil vom 24.3.2016). Das Gericht beruft sich auf europäisches Recht (EU-VO 1308/2013).
Demnach sei der Internetauftritt der Firma wettbewerbswidrig. Zwar werde in der Produktbeschreibung klargestellt, dass es sich nicht um Erzeugnisse tierischen Ursprungs handele. Doch dies reiche nicht aus. Bei der Entscheidung sei es nicht darauf angekommen, ob Verbraucher durch die Bezeichnung getäuscht werden könnten, erklärte das Gericht.
Geklagt hatte den Angaben zufolge ein Verein, der seine Mitglieder vor unlauterem Wettbewerb schützen will. Den Namen teilte das Gericht nicht mit, auch nicht den des Produzenten. Die Entscheidung erging im Wege einstweiligen Rechtsschutzes.
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